29.11.2006 - 5.3 Verwendung bezirksbezogenen Mittel nach § 37 Ab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/ Dahl stellt aus ihren bezirksbezogenen Mitteln nach § 37 Abs. 3 GO NRW dem SGV Abt. Dahl e. V. zwecks Aufstellung einer Wegebeschilderung im Ortskern Dahls einen Betrag in Höhe von

 

                                                            800,00,-- Euro

 

aus der Haushaltsstelle 3410.620.0040.3 – Pflege des Ortsbildes –

 

zur Verfügung zu stellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0