25.10.2006 - 6.3 (a) Bebauungsplanverfahren Nr. 7/06 (584) - Ti...

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Wortprotokoll

Herr Wölm bezieht sich auf die Vorlage und macht insbesondere darauf aufmerksam, dass die in der Verwaltungsvorlage genannte Fläche als Grünfläche ausgewiesen wird, im Konzept zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für den Stadtbezirk Eilpe/Dahl jedoch als Gewerbefläche dargestellt werde.

Dieser Widerspruch ist allen weiterberatenden Gremien mitzuteilen.

 

An der nachfolgenden Diskussion beteiligen sich Frau Priester-Büdenbender sowie die Herren Schulz (REP), Dr. Preuß, Schulz (SPD), Dr. Lemme, Springiewicz, Neuhaus, Grzeschista und von der Verwaltung Herr Dr. Bleicher, Leiter des Vorstandsbereiches 4 sowie Frau Vogeler vom Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung.

 

Herr Schulz (REP) erklärt, dass seine Fraktion den Bau eines städtischen Tierheimes aus finanziellen Gründen ablehne.

 

Herr Springiewicz ist der Auffassung, dass das geforderte Lärmgutachten zunächst vorliegen müsse, um über die Einleitung des Verfahrens abstimmen zu können.

 

Frau Priester-Büdenbender möchte wissen, ob bereits ein Gutachten vorliegt oder es sich lediglich um eine erste Einschätzung des Gutachters handelt.

 

Frau Vogeler erklärt, dass zunächst eine erste Einschätzung des Lärmgutachters eingeholt wurde, damit eine grundsätzliche Durchführung des Verfahrens nicht auszuschließen ist.

Mit der Einleitung des Verfahrens werde dann in Form eines Gutachtens, welches Teil der Begründung sein wird, eine punktgenaue Ausarbeitung erfolgen.

 

Herr Dr. Preuß schlägt aufgrund eines festgestellten Präzisierungsbedarfes an anderer Stelle vor, diesen Tagesordnungspunkt als erste Lesung zu betrachten.

Herr Dr. Preuß schlägt weiterhin vor, sich vor Ort anzusehen, wie die in der letzten Sitzung vorgestellten Nutzungsmöglichkeiten dieser Fläche als Freizeitfläche und Standort Tierheim synchronisiert werden könnte. Ferner sollten die Rahmenbedingungen durch die Politik vorgegeben werden.

 

Herr Grzeschista als auch Herr Schulz (SPD) plädieren für eine endliche Einleitung des Verfahrens. Es haben ausreichend Ortstermine stattgefunden. Zudem könne auch zu einem späteren Zeitpunkt noch eingegriffen werden.

 

Herr Springiewicz kritisiert trotz ausreichend stattgefundener Ortstermine, dass es jedoch noch keinen Ortstermin nach Vorstellung der Vorschläge und Pläne der Firma Planquadrat für diesen Standort gegeben habe, deren Ausarbeitungen nicht unberücksichtigt bleiben dürfen.

Weiterhin macht Herr Springiewicz darauf aufmerksam, dass bei dem Besuch eines Zirkus in Hagen, die Stadt Hagen auch in diesem Zusammenhang prüfen könne, ob ebenfalls eine Unterbringung der Tiere an diesem Standort für kurze Zeit möglich und geeignet sei.

 

Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht, sodass Herr Wölm zunächst über den Vorschlag einer ersten Lesung abstimmen lässt.

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Beschluss:

 

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl betrachtet die Beratung als 1. Lesung und vertagt den Beratungsgegenstand.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

 3

Dagegen:

 10

Enthaltungen:

 0

 

 

 

 

Beschluss:

 

 

Die Bezirksvertretung Eilpe Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

zu a:

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/06 (584) – Tierheim Hasselstraße – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

zu b:

Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/94 (470) Hasselstraße / Rauen Oege und die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbe­schlusses vom 23.02.1995.

zu c:

Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbe­reich die Einleitung der FNP-Änderung Nr. 86 Tierheim Hassel­straße – gemäß § 1 Abs. 8 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

zu d:

Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung der FNP-Änderung Nr. 37 und die Aufhe­bung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 28.04.84.

 

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/06 (583) –Tierheim Hasselstraße – liegt im Ortsteil Eilpe südlich der B54 – Volmetalstraße -, östlich angrenzend an die Volme und nördlich der Bahntrasse.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plange­biet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Be­schlus­ses.

 

Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens:

Der Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens ist durch Signatur im Plan ein­deutig definiert. Das Plangebiet liegt in Eilpe und beinhaltet den Bereich zwischen Vol­metalstraße im Norden, Volme im Westen, Bahnlinie im Süden und Hasselstraße im Osten.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt ist nach Erarbeitung der Planungsgrundlagen, abschlie­ßender Festlegung des Platzbedarfes des Tierheims und Erstellung der erforderlichen Gutachten die öffentliche Auslegung im Herbst 2007 vorgesehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 9

Dagegen:

 2

Enthaltungen:

 2

 

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