25.10.2006 - 6.10 Abschluss einer Konsensvereinbarung zwischen de...

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Wortprotokoll

Herr Klinkmann nimmt Bezug auf die Verwaltungsvorlage und bittet die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung anzuschließen.

 

Herr Wölm berichtet über den in den großen Fraktionen noch bestehenden Beratungsbedarfes in dieser Angelegenheit, bezüglich eines noch nicht geklärten Kritikpunktes. Der Stadt Hagen obliege die Planungshoheit für diese Flächen. Es fehle an der Definition zum Ersatz von Aufwendungen, die die Stadt Hagen betreiben müsse, um gemeinsam mit der Bahn entsprechende Ziele zu erreichen.

Herr Wölm schlägt aus diesem Grunde vor, den Tagesordnungspunkt als erste Lesung zu beraten.

 

Herr Dr. Lemme merkt an, dass die bei der Stadt Hagen obliegende Planungshoheit dieser auch das Vorkaufsrecht einräumen müsse.

 

Herr Klinkmann erklärt dazu, dass im Rahmen dieser privatrechtlichen Vereinbarung ein Vorkaufsrecht im klassischen Sinne nicht möglich sei. Jedoch werde durch diese Vereinbarung sichergestellt, dass alle Flächen, die von der BEG vermarktet werden, zunächst der Stadt Hagen zu marktüblichen Preisen angeboten werden, damit die Stadt Hagen den ersten Zugriff hat.

 

Herr Springiewicz bezieht sich auf den Teil 3 der Seite 3, letzter Spiegelstrich.

Er äußert insbesondere Bedenken bezüglich der dort genannten Priorität zu einer zügigen Umsetzung. Ihm stelle sich die Frage, ob in dieser Situation andere Verfahren auf der Strecke bleiben. Des Weiteren sei die finanzielle Situation der Gemeinde ebenfalls zu berücksichtigen.

 

Herr Grzeschista zweifelt dabei an dem tatsächlichen Nutzen für die Stadt, zumal dieser Vertragsentwurf nicht bei allen Städten gleich aussehe.

Ferner macht Herr Grzeschista auf folgenden weiteren Satz aufmerksam:

Die Stadt wird, soweit städtebaulich und verkehrspolitisch sachgerecht, auf möglichst vielen entbehrlichen Flächen wertsteigernde Nutzungen aufweisen.

Vor Gericht würde dies jegliches Planverfahren sehr schwer durchsetzbar machen, da hier keine planerische Neutralität gewahrt werde.

 

Herr Klinkmann sichert eine wasserdichte, juristische Vereinbarung zu. Bezüglich der unterschiedlichen Vereinbarungen erklärt Herr Klinkmann, dass solch eine Mustervereinbarung immer auf die örtliche Gegebenheit, auf den Einzelfall angepasst werden müsse.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl betrachtet die Beratung als 1. Lesung und vertagt den Beratungsgegenstand.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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