20.04.2004 - 6.21 Bebauungsplan Nr. 1/80 (367) -Margaretenstraße-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Wortprotokoll:

Herr Hollmann fragt nach, warum eine Änderung des Bebauungsplanes vorgesehen ist und für welche Anlieger das Gehrecht eingeräumt wird.

 

Herr Schädel erklärt hierzu, dass die bestehende Treppe entgegen den Vorstellungen der Verwaltung seinerzeit zu schmal ausgefallen ist. Zielsetzung im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplan ist den öffentlichen Charakter der Treppe aufrecht zu erhalten. Zu den Anliegern gehören die Bewohner der Dorotheenstraße, des Charlottenweges und des Tobiasweges. Die Stadt wird diese Treppe als öffentliche Fläche, aufgrund der fehlenden Standards, nicht übernehmen.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Hollmann, ob auf Dauer die Benutzung der Treppe für die Öffentlichkeit freigehalten wird, antwortet Herr Grothe, dass dies per Satzung im Rahmen des geänderten Bebauungsplanes festgeschrieben und kann nur durch eine Änderung des Bebauungsplanes wieder geändert werden.

 

Auf die Frage von Herrn Oberste-Berghaus, wer für eventuelle Schadensersatzansprüche aufkommt, antwortet Herr Schädel, dass die Eigentümer in eigener Verantwortung für die Sichert auf dem Gehweg verantwortlich sind.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/80  (367) -Margaretenstraße- Teil II nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der z.Z. gültigen Fassung.

 

Von einer Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 (Bürgeranhörung) wird abgesehen. Die Beteiligung der Bürger erfolgt durch eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Geltungsbereich:

Der zu ändernde Bereich umfasst die Verkehrsfläche - Fußweg- zwischen Charlotten- und Tobiasweg.

 

Der im Sitzungssaal ausgehängte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. In diesem Plan ist das oben beschriebene Änderungsgebiet eindeutig dargestellt.    

 

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x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 14

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen:

 3

 

 

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