20.04.2004 - 6.20 Teiländerung Nr. 49 - Am Höing - zum Flächennut...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Wortprotokoll:

Herr Löwenstein schlägt für die CDU-Fraktion vor, einen Empfehlungsbeschluss an den Rat zu richten, und zwar mit dem Inhalt, dass die Stadt Hagen die beschriebene Fläche selbst vermarktet, um eine individuelle Bebauung zu ermöglichen.

 

Herr Schädel informiert darüber, dass die Vorstellungen der CDU-Fraktion ebenfalls innerhalb der Verwaltung diskutiert worden sind. Allerdings bestehen Probleme im Schallschutzbereich. Diese müssen durch aktive und passive Schallschutzmaßnahmen gelöst werden. Darüber hinaus ist eine Erschließung für das Grundstück aufzustellen die sehr kostenintensiv ist. Aufgrund dieser Argumentation ist die Verwaltung zu der Entscheidung gekommen das Grundstück an einen einzelnen Bauherrn zu vermarkten, weil dieser diese Rahmenbedingungen umsetzen muss.

 

Herr Grothe fügt ergänzend hinzu, dass ein Bauträger gesucht wird, der die von Herrn Schädel aufgeführten Maßnahmen vorfinanziert. Allerdings besteht vielleicht die Möglichkeit ein Doppelmodell zu realisieren, wonach der Bauträger 50% der Fläche zur freien Vermarktung an andere Bauträger abtritt.

 

Herr Löwenstein schlägt vor, die Ausführungen von Herrn Grothe als Anregung für die weiteren Beratungen zu sehen, so dass kein förmlicher Beschluss erforderlich ist.

 

Herr Oberste-Berghaus unterstützt die Auffassung von Herrn Löwenstein, macht aber deutlich, dass die FDP einer reinen Investorenmaßnahme nicht zustimmen wird.

 

Herr Grothe schlägt vor, die Hälfte der vorgesehenen Fläche, welche dem Sportplatz zugeneigt ist, als Paket einem Bauträger zu überlassen und die andere Hälfte frei zu vermarkten. Herr Grothe sichert zu, die Intention der Bezirksvertretung in die nachfolgenden Gremien vorzutragen

 

 

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 49 – Am Höing – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung, einzuleiten.

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet umfasst den Bereich nördl. der Straße “Am Höing”, zwischen dem Sportplatz im Westen, der zum Gymnasium gehörenden Turnhalle im Norden und der an die Stichstraße angrenzenden Wohnbebauung im Osten.

 

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x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 17

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen: