20.04.2004 - 6.20 Teiländerung Nr. 49 - Am Höing - zum Flächennut...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.20
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 20.04.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortprotokoll:
Herr Löwenstein schlägt für die
CDU-Fraktion vor, einen Empfehlungsbeschluss an den Rat zu richten, und zwar
mit dem Inhalt, dass die Stadt Hagen die beschriebene Fläche selbst vermarktet,
um eine individuelle Bebauung zu ermöglichen.
Herr Schädel informiert darüber, dass
die Vorstellungen der CDU-Fraktion ebenfalls innerhalb der Verwaltung
diskutiert worden sind. Allerdings bestehen Probleme im Schallschutzbereich. Diese
müssen durch aktive und passive Schallschutzmaßnahmen gelöst werden. Darüber
hinaus ist eine Erschließung für das Grundstück aufzustellen die sehr
kostenintensiv ist. Aufgrund dieser Argumentation ist die Verwaltung zu der
Entscheidung gekommen das Grundstück an einen einzelnen Bauherrn zu vermarkten,
weil dieser diese Rahmenbedingungen umsetzen muss.
Herr Grothe fügt ergänzend hinzu, dass
ein Bauträger gesucht wird, der die von Herrn Schädel aufgeführten Maßnahmen
vorfinanziert. Allerdings besteht vielleicht die Möglichkeit ein Doppelmodell
zu realisieren, wonach der Bauträger 50% der Fläche zur freien Vermarktung an
andere Bauträger abtritt.
Herr Löwenstein schlägt vor, die
Ausführungen von Herrn Grothe als Anregung für die weiteren Beratungen zu
sehen, so dass kein förmlicher Beschluss erforderlich ist.
Herr Oberste-Berghaus unterstützt die
Auffassung von Herrn Löwenstein, macht aber deutlich, dass die FDP einer reinen
Investorenmaßnahme nicht zustimmen wird.
Herr Grothe schlägt vor, die Hälfte
der vorgesehenen Fläche, welche dem Sportplatz zugeneigt ist, als Paket einem
Bauträger zu überlassen und die andere Hälfte frei zu vermarkten. Herr Grothe
sichert zu, die Intention der Bezirksvertretung in die nachfolgenden Gremien
vorzutragen
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen
Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 49 – Am Höing – zum
Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches
(BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung, einzuleiten.
Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem
Rat vor.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst den Bereich nördl. der Straße “Am
Höing”, zwischen dem Sportplatz im Westen, der zum Gymnasium gehörenden
Turnhalle im Norden und der an die Stichstraße angrenzenden Wohnbebauung im
Osten.
