20.04.2004 - 6.13 Endgültige Einziehung von Teilen der Bad- und d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.13
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 20.04.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gem. § 7 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.09.1995 (GV NW S. 1028/SGV
NW 91; ber. in GV NW 1996 S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.09.2002
(GV NRW S. 708) wegen des Wegfalles des Verkehrsbedürfnisses die endgültige
Einziehung von Teilen der Bad- und der Grashofstraße.
Die Fläche umfasst teilweise das Grundstück Gemarkung Hagen Flur 48
Flurstück 101 (Grashofstraße) und Flurstück 119 (Badstraße).
Die einzuziehenden Verkehrsflächen sind in dem im Sitzungssaal
aufgehängten Lageplan gelb mit roter Umrandung und rot schraffiert dargestellt.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
