13.09.2006 - 6.3 Satzung über die Festlegung von Grenzen für im ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 13.09.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Britta Wimpelberg
Wortprotokoll
Herr Wölm greift den vor einiger Zeit geäußerten Wunsch auf, von einer
Bebauung auf dem Gelände des Kinderheimes abzusehen, solange das Kinderheim
noch in Betrieb ist. Inzwischen sei der Betrieb dort eingestellt und die dort
Beschäftigten gekündigt.
Herr Wölm informiert über eine gewisse Dringlichkeit dieser Angelegenheit
und teilt mit, dass sich eine schnelle und bejahende Entscheidung positiv für
die gekündigten Mitarbeiter auswirken werde.
Diskussionsbedarf zu diesem Tagesordnungspunkt besteht nicht, sodass Herr
Wölm wie folgt abstimmen lässt:
Beschluss:
a)
Der Rat der
Stadt beschließt die geringfügige Änderung des Satzungsbereiches.
b)
Der Rat der
Stadt beschließt die Satzung über die Festlegung der Grenzen für im
Zusammenhang bebauter Ortsteile für den
Bereich Mühlhauser Straße gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch ( BauGB)
in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GONW) in der z.Zt. gültigen Fassung sowie die Begründung
vom 07.09.2006.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfaßt im wesentlichen die Fläche des Flurstücks 641 Gemarkung Hagen Flur 13.
Die Abgrenzungslinie verläuft vom südöstlichsten Eckpunkt des Flurstücks 641 entlang der Mühlhauser Strasse bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstücks 295, von dort in nördlicher Richtung an der Grenze des Flurstücks 295. Sie führt dann in westlicher Richtung weiter bis zum Eckpunkt des Flurstücks und knickt in nordwestlicher Richtung bis zum Flurstück 635 ab. Von dort verläuft die Abgrenzung linear in östlicher Richtung bis zum Eckpunkt des Flurstücks 630 und weiter grenzverlaufend bis zum Eckpunkt des Flurstücks 344. Der Satzungsbereich schließt sich von dort wieder in Richtung des Ausgangspunktes, dem südöstlichsten Eckpunkt des Flurstücks 641.
In dem im Anhang und im Sitzungssaal dargestellten Lageplan
ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Der ausgehängte Lageplan im Maßstab
1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
