13.09.2006 - 5.1 Bürgerantrag Fam. Kalthoff (Hotel "Auf`m Kamp)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 13.09.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- 31 Zentrales Bürgeramt
- Bearbeitung:
- Frank Bleicker
Wortprotokoll
Herr Wölm teilt zu diesem Vorschlag mit, dass
sich der Gewerbebetrieb der Familie Kalthoff - „Hotel auf`m Kamp“ -
im Außenbereich befindet und es bereits seit Jahren den Wunsch gebe, eine
bauliche Ergänzung zwischen dem Bereich des dortigen Restaurants und dem rechts
liegenden Gebäudeteil, in dem sich derzeit Gästezimmer befinden, vorzunehmen.
Nach derzeitigem Recht sei dies jedoch nicht
möglich.
Darüber hinaus sei bekannt, dass der Betrieb
für Sozialeinrichtungen Hagen (BSH) das Kinderheim in der Selbecke aufgeben
will. Das Gelände selbst könne jedoch wiederum nach derzeitigem Recht nur im
Zusammenhang mit einer öffentlichen Einrichtung genutzt werden. Ein Interesse
der Stadt Hagen an einer solchen Einrichtung sei auf Dauer nicht gegeben,
sodass es aus diesem Grund die Überlegung gebe, die Wünsche der Familie
Kalthoff und die genannte Fläche Kinderheim Selbecke zusammenzufassen und den
Rat um Aufstellung eines Bebauungsplanes, nach Änderung des
Flächennutzungsplanes, zu bitten.
An der nachfolgenden Diskussion beteiligten sich Frau
Priester-Büdenbender die Herren Grzeschista, Wölm, Dr. Lemme, Dr. Preuss und
von der Verwaltung Frau Vogeler vom Fachbereich Stadtentwicklung und
Stadtplanung.
Frau Vogeler merkt an, dass das Hauptproblem
darin liege, eine verkehrsgerechte Erschließung beider Bereiche herzustellen.
Des Weiteren liege für eine mögliche Nutzung des Geländes Kinderheim Selbecke noch
kein städtebauliches Konzept vor. Frau Vogeler empfiehlt der Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl aus diesem Grund zunächst die Verwaltung um Prüfung zu bitten, ob
und mit welchen bau- und planungsrechlichen Instrumentarien eine geordnete
städtebauliche Entwicklung für diesen Bereich beiderseits der Straße Selbecker
Stieg gesichert werden kann. Möglicherweise gebe es außer einem Bebauungsplan
noch andere Instrumente, deren man sich bedienen könne.
Herr Wölm weist in diesem Zusammenhang auf die bestehenden Schwierigkeiten
bezüglich des Selbecker Stieges hin und weis, dass diese nur mit einem
Bebauungsplan behoben werden können.
Herr Grzeschista ergänzt dazu, dass bereits das Bauordnungsamt durch zuvor
gestellte Voranfragen deutlich gemacht habe, nur durch einen Bebauungsplan eine
formelle Anpassung zu schaffen. Zudem solle dies im Rahmen der derzeitigen
Aufstellung des gesamtstädtischen Flächennutzungsplanes mit eingearbeitet
werden, um die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.
Frau Priester-Büdenbender fehlt hierbei eine schriftliche Aussage der BSH
– und zwar vor der Entscheidung zur Änderung des Flächennutzungsplanes - die deutlich mache, dass an dortiger Stelle
keine öffentliche Einrichtung mehr betrieben werden soll.
Herr Dr. Lemme teilt mit, dass die CDU-Fraktion ebenfalls für die
Aufstellung eines Bebauungsplanes plädiere, soweit feststehe, dass das
öffentliches Interesse erloschen ist.
Herr Dr. Preuss stimmt dem vorgeschlagenen Antrag ebenfalls zu, möchte jedoch
bei einem Ausbau der Straße „Selbecker Stieg“ den Fußweg auf beiden
Seiten so sicher gestaltet wissen, dass keine Gefährdung für Fußgänger und
Wanderer entstehe.
Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht. Herr Wölm lässt damit über den vorgeschlagenen
Beschlussvorschlag abstimmen.
