16.08.2006 - 6.2 Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen...

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Wortprotokoll

 

 

Herr Wölm erklärt sich mit der Vorlage einverstanden, schlägt jedoch vor, das Wort “verbindliche” im Beschlussvorschlag unter Punkt 1, dritte Zeile zu streichen und macht deutlich, was dieses Wort für kostenintensive Konsequenzen für die Stadt Hagen bedeuten könne.

Zudem gebe es in Hagen etliche Stellen, an denen in der Vorlage, als ein Beispiel genannt die auf der Seite 33 angegebenen Mindestbreite für Gehwege von 165 cm, nicht eingehalten werden könne.

Herr Springiewicz begrüsst die Vorlage und möchte durch die Verwaltung beantwortet wissen, wie man in dem genannten Beispiel auf eine Mindestgehwegbreite von 165 cm komme. Ihm sei aus einem länger zurückliegendem Urteil bekannt, dass eine Gehwegbreite von 50 cm ausreichend sei.

 

Frau Gleiß vom Fachbereich Jugend und Soziales teilt mit, dass es sich hier um Maßen handelt, die maßgeblich für barrierefreies Bauen seien, wozu die Verwaltung verpflichtet ist. Man müsse eben davon ausgehen, dass auch zwei Rollstuhlfahrer aneinander vorbei fahren möchten, dementsprechend komme man auf die angegebenen Maßen.

Darüber hinaus sei das Behindertengleichstellungsgesetz sowie die Änderung der Bauordnung vermutlich auf einem neueren Stand, verglichen mit dem genannten Urteil.

 

Auch die Herren Schulz (SPD) und Dr. Lemme stimmen für die Vorlage, plädieren jedoch ebenfalls aus den genannten Gründen für die Streichung des Wortes “verbindliche”.

 

Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht, sodass Herr Wölm über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen lässt.

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Beschluss:

 

1.      Die beigefügte Checkliste “Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen Bereich” in der jeweils vom Arbeitskreis der Behindertenkoordinatoren in NRW erarbeiteten gültigen Fassung bildet die (...) Grundlage für künftiges Planen und Bauen in kommunaler Verantwortung. Sie gilt auch für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen sowie bei Anmietungen.
(Hinweis: das Wort “verbindlich” wurde aus dem oberen Absatz gestrichen)

 

2.      Der Behindertenbeirat der Stadt Hagen ist rechtzeitig während der Planungsphase einzubeziehen.

3.      Der Beschluss wird ab 01.09.2006 umgesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage