31.05.2006 - 6.1 I. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigu...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

 

Herr Dr. Preuß bezieht sich auf die Beschreibung in der Vorlage auf Seite 7 des Absatzes 2. Er fragt an, ob die Formulierung bezüglich der bemessungsfähigen Länge anhand einer Zeichnung erklärt werden kann. Insbesondere möchte Herr Dr. Preuß wissen, wie es sich mit der Vermessung von Winkeln verhalte, wenn die besagten Grundstücksseiten oder Straßenseiten gekrümmt sind. Wäre es denkbar, dass durch ein rautenförmiges Grundstück, welches so beschaffen ist, dass alle Winkel größer als 45 Grad sind, im hinteren Bereich Grundstücke existieren können, bei denen keine Straßenreinigungsgebühren fällig werden.

Herr Schierau erklärt, dass sich diese Formulierung aus der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes ergeben hat und sagt zu, dass eine zeichnerische Darstellung mit entsprechender Beschreibung dem Protokoll beigefügt wird.

Herr Dr. Preuß erklärt sich damit einverstanden und bittet speziell auch um die Beantwortung seiner zweiten Frage.

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Beschluss:

 

Der I. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen ( Straßenreinigungs- und Gebührensatzung ) vom 21.12.2005, der als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, wird beschlossen.

 

Realisierungstermin : 01.07.2006

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=427&TOLFDNR=36329&selfaction=print