31.05.2006 - 6.4 Bebauungsplan Nr. 15/98 (504) Wohnbebauung Nied...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Wölm begrüßt die Vorlage damit nun endlich ein Erbebnis vor Augen zu haben und lässt darüber abstimmen.

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Beschluss:

 

a)            Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Be­lange und im Rahmen der Öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahme in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 6 BauGB.

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

b)            Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 15/98 (504) Wohnbebauung Niederkatt­winkel, mit den in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen und die Begründung vom 30.04.2006 gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntma­chung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den Überleitungsvor­schriften des § 244 Abs.2 Satz 1 BauGB und in Verbindung mit § 7 der Gemeinde­ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.

Die Begründung vom 30.04.2006 ist Anlage dieser Verwaltungsvorlage.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich definiert sich wie folgt: Gemarkung Dahl, Flur 17 und beinhaltet im wesentli­chen die Flurstücke: 228, 232, 536, 584, 589, 590, 591, 594, 595, 601, 602, 688, 757, 758, 762, 763, 764, 765 und teilweise die Flurstücke 114, 588, 596, 642, 643 und 766.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Juli 2006 wird dieses Bebauungsplanverfah­ren abgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 8

Dagegen:

 1

Enthaltungen:

 2

 

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