31.05.2006 - 6.2 V. Änderung der Gebietsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 31.05.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Birgit Buß
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
An der nachfolgenden Diskussion beteiligten sich Herr Beigeordneter
Gerbersmann, die Damen Priester-Büdenbender und Ellner sowie die Herren Dr.
Lemme, Schulz (SPD), Grzeschista, sowie von der Verwaltung Herr Sporkert vom
Amt für öffentliche Sicherheit, Verkehr und Personenstandswesen.
Zum einen wird zum Themenbereich Werbung, wildes Plakatieren der neu
eingefügte Passus im § 4 a der GebietsO als rechtlich falsch deklariert. Dieser
verstosse gegen höherrangiges Recht (OBG).
Herr Sporkert erklärt, dass diese komplizierten Formulierungen gemeinsam
mit dem hiesigem Rechtsamt abgestimmt wurden, um mit den Möglichkeiten, die
nach OBG gegeben sind, denjenigen, der das wilde Plakatieren veranlasst hat,
entsprechend in die Haftung nehmen zu können. Wenn die Änderung der
Gebietsordnung vorliege und entsprechende Problemfälle auftreten, werde vor
Gericht entschieden, wie die Angelegenheit ausgehe.
Weiterhin wird die neu aufgelegte Gebietsordnung als wenig
bürgerfreundlich empfunden. Da alle bisher öffentlichen Grillplätze abgeschafft
wurden, haben die Bürger nunmehr nicht die Möglichkeit öffentlich zu grillen.
Ein Bedarf sei jedoch nach wie vor gegeben. Es könne demnach nicht sein, dass
jegliche Verbote ausgesprochen werden – ohne entsprechende Angebote zu
schaffen.
Daraufhin wurde mitgeteilt, dass eine Gebietsordnung ausschließlich
regeln solle, was nicht erlaubt ist. Ob die Stadt Hagen oder aber die
politische Ebene zukünftig möglicherweise wieder öffentliche Flächen als
Grillplätze entstehen lässe, könne nicht Gegenstand der Gebietsordnung sein.
In diesem Zusammenhang wird angefragt, inwieweit offenes Grillen in
Dauerkleingartengebieten erlaubt ist, da dort Grillplätze vorhanden seien, die
auch der Allgemeinheit zugänglich sind. Nach der neuene Gebietsordnung sei dies
nicht mehr erlaubt.
Herr Sporkert sagt zu, die Formulierung nochmals überprüfen zu lassen,
damit dies rechtlich möglich sei.
Darüberhinaus möchte man wissen, wie kleinere Vereine die Möglichkeit
haben auf sich aufmerksam zu machen, wenn z. B. deren Veranstaltungen in Form
von Plakaten nicht mehr bekannt gemacht werden können.
Herr Sporkert macht darauf aufmerksam, dass nicht die Stadt Hagen die
Genehmigungen zur Plakatierung erteile.
Schwerpunkt in der Ermittlungstätigkeit sei nicht das Plakat des Gesangvereins,
welches am Baum befestigt wurde. Vielmehr sei Schwerpunkt das wilde Plakatieren
an den Auswahlstraßen der Stadt Hagen, wie z. B. die Weststraße im Stadtteil
Vorhalle.
Dies sei zum einen optisch als auch verkehrstechnisch nicht in Ordnung.
Auch aufgebrachte Plakate auf Privatflächen würden nicht von der Stadt
Hagen geahndet.
Herr Wölm lässt über die Vorlage abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die V. Ordnungsbehördliche Verordnung
zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hagen (Gebietsordnung
–GebietsO-) vom 24. Oktober 1985, wie sie als Anlage Gegenstand der
Niederschrift ist.
Die Vorlage wird zum 10.07.2006 realisiert.
