26.04.2006 - 6.7 Anliegerbeitagspflichtige Wiederherstellungsmaß...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 26.04.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Ilona Schaefer
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Wölm bezieht sich auf die Vorlage und weiterhin auf den abgeänderten Beschluss durch die Bezirksvertretung Hohenlimburg und schlägt vor, diesen Beschlussvorschlag ebenfalls für die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl zu übernehmen und eröffnet daraufhin die Diskussion.
An der nachfolgenden Diskussion beteiligen sich die Herren Dr. Lemme, Springiewicz, Dr. Preuß, Wölm, Schulz (REP) und von der Verwaltung Herr Kirchhoff vom Fachbereich für Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken.
Herr Springiewicz lehnt die Vorlage entschieden ab. Es sei nicht einzusehen, dass aus Gründen der Erneuerung eines Kanals oder auch der Erneuerung von Versorgungsleitungen durch die Mark-E, die Anlieger anteilig an den Kosten für die Erneuerung der Straßendecke beteiligt werden sollen, zumal jeder Bürger entsprechende Steuern zahle.
Dies würde einer “Abzocke” der Bürger gleichkommen.
Herr Kirchhoff erklärt, dass es sich um eine gesetzliche Verpflichtung handelt, Beiträge zu erheben.
Darüber hinaus sei nicht von einer Teilerneuerung der Fahrbahndecke die Rede, sondern handele es sich vielmehr in diesen Fällen um eine Kompletterneuerung einer Straße.
Es gehe um mindestens 25 Jahre alte, von der Stadt Hagen unterhaltene, verschlissene Straßen.
Herr Dr. Preuß.befürchtet, dass die Anlieger bei
Wiederherstellungsmaßnahmen der Straßen entgegen vergangener Praxis anteilig zu
den Kosten herangezogen werden. Bisher sei es ja wohl so, dass eine
Baumaßnahme, die ein Versorgungsträger durchführt auch von diesem bezahlt wird.
Nach der zu beratenen Vorlage würde es so aussehen, dass hierzu auch zukünftig
die Anlieger herangezogen werden könnten.
Weiterhin fragt Herr Dr. Preuß nach der Bedeutung der Begriffe
“Wiederherstellung” und
“Instandsetzung”.
Herr Kirchhoff führt aus, dass es sich bei der Wiederherstellung um eine
komplette Sanierung aller Fahrbahndecken handelt. Hingegen würde man unter
“Instandsetzung” und “Unterhaltung” lediglich eine
Ausbesserung der obersten Schicht verstehen.
Nochmals betont Herr Kirchhoff, dass es hier ausschliesslich um
mindestens 25 Jahre alte, völlig abgenutzte Straßen gehe. Erst dann sei eine
beitragspflichtige Kompletterneuerung überhaupt möglich.
Darüber hinaus werde zukünftig eine bessere Abstimmung mit den anderen
Versorgungsträgern angestrebt, sodass bei einer notwendigen Komplettsanierung
einer Straße eine kostengünstige Regelung für die Anlieger erwirkt werden
könne.
Herr Dr. Lemme möchte durch das Rechtsamt überprüft wissen, ob Anlieger
auch dann beitragspflichtig seien, wenn es sich um eine zuvor intakte Straße
gehandelt habe, die aus Gründen der Überhohlung nunmehr wieder erneuert werde.
Nach dem jetzigen Baugesetzbuch (Bau GB) als auch dem Kommunalen Abgabengesetz
(KAG) müsse die Kommunen den Endausbau einer Straße auf die Anlieger umlegen.
Herr Wölm schlägt vor, diesen Punkt als erste Lesung zu beraten und bittet
alle Mitglieder der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl sich bis zur Sitzung am
31.05.2006 über entsprechend rechtliche Fragen vorzeitig zu informieren. Gegen
dieses Vorgehen wird kein Widerspruch erhoben.
