26.04.2006 - 6.3 Kindergartenbedarfsplanunghier: Betreuung von K...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Schulz (SPD) fragt bezüglich der derzeitigen Anzahl der Plätze für die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren an, ob es möglich sei, speziell für Eilpe zusätzliche Plätze für 2006/2007 bereit zu halten.

 

Herr Leicht vom Fachbereich Jugend und Soziales erklärt, dass in Hagen, aufgrund der Gesetzgebung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes, eine Betreuung für Kinder unter 3 Jahren, mit einer Quote von 15 %, sichergestellt werden soll.

Wenn zur Zeit kein Bedarf zu erkennen ist, so liege dass daran, dass es in der Vergangenheit einen Austausch zwischen den verschiedenen Trägern sowie eine Bedarfsabfrage gegeben hat, was den derzeitigen Nichtbedarf hervorgerufen hat. Es werde jedoch jedes Jahr erneut eine Bedarfsabfrage in den jeweiligen Einrichtungen vorgenommen. Diese Bedarfsabfrage habe auch das Ziel, überall dort, wo aufgrund demographischer Faktoren abgebaut werden müsse, diese Räumlichkeiten für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Wölm lässt über die Verwaltungsvorlage entsprechend abstimmen.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Betreuungs- und Förderangebote für Kinder unter drei Jahren ein flexibles, dem Bedarf angepasstes Handlungskonzept.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Kindergarten-Bedarfsplanung stadtteilorientiert ein Ausbauprogramm vorzulegen.

 

3.      Aufgrund der finanziellen Gesamtsituation der Stadt Hagen werden die Kosten für die einzelnen Ausbauphasen bis zum Jahr 2010 auf insgesamt 1,5 Millionen Euro zzgl. gestiegener Einnahmen aus den Elternbeiträgen begrenzt.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt unter Berücksichtigung der Eckpunkte:

 

-          15 % Bedarfsdeckung

-          1,5 Millionen Euro zusätzlicher städtischer Beitrag

-          neue gesetzliche Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

-          optimale bedarfsorientierte Struktur der verschiedenen Angebotsformen und

-          wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern

 

eine angepasste Bedarfs –und Finanzplanung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0