26.04.2006 - 6.3 Kindergartenbedarfsplanunghier: Betreuung von K...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 26.04.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Schulz (SPD) fragt bezüglich der derzeitigen Anzahl der Plätze für
die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren an, ob es möglich sei, speziell für
Eilpe zusätzliche Plätze für 2006/2007 bereit zu halten.
Herr Leicht vom Fachbereich Jugend und Soziales erklärt, dass in Hagen,
aufgrund der Gesetzgebung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes, eine Betreuung für
Kinder unter 3 Jahren, mit einer Quote von 15 %, sichergestellt werden soll.
Wenn zur Zeit kein Bedarf zu erkennen ist, so liege dass daran, dass es
in der Vergangenheit einen Austausch zwischen den verschiedenen Trägern sowie
eine Bedarfsabfrage gegeben hat, was den derzeitigen Nichtbedarf hervorgerufen
hat. Es werde jedoch jedes Jahr erneut eine Bedarfsabfrage in den jeweiligen
Einrichtungen vorgenommen. Diese Bedarfsabfrage habe auch das Ziel, überall
dort, wo aufgrund demographischer Faktoren abgebaut werden müsse, diese
Räumlichkeiten für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung zu stellen.
Herr Wölm lässt über die Verwaltungsvorlage entsprechend abstimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu
fassen:
1.
Der Rat der Stadt
Hagen beschließt für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Betreuungs- und
Förderangebote für Kinder unter drei Jahren ein flexibles, dem Bedarf
angepasstes Handlungskonzept.
2.
Die Verwaltung
wird beauftragt, im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der
Kindergarten-Bedarfsplanung stadtteilorientiert ein Ausbauprogramm vorzulegen.
3.
Aufgrund der
finanziellen Gesamtsituation der Stadt Hagen werden die Kosten für die
einzelnen Ausbauphasen bis zum Jahr 2010 auf insgesamt 1,5 Millionen Euro zzgl.
gestiegener Einnahmen aus den Elternbeiträgen begrenzt.
4.
Die Verwaltung
wird beauftragt unter Berücksichtigung der Eckpunkte:
-
15 %
Bedarfsdeckung
-
1,5 Millionen
Euro zusätzlicher städtischer Beitrag
-
neue gesetzliche
Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
-
optimale
bedarfsorientierte Struktur der verschiedenen Angebotsformen und
-
wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit der Eltern
eine angepasste Bedarfs –und Finanzplanung vorzulegen.
