15.03.2006 - 4.3 der SPD-Fraktion: Gelände Kinderheim Selbecke
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 15.03.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- 31 Zentrales Bürgeramt
- Bearbeitung:
- Frank Bleicker
Wortprotokoll
Herr Bach erklärt, dass das
Gelände für den Gemeinbedarf ausgewiesen ist und mit einem vorhabenbezogenen
Bebauungsplan dort die Möglichkeit bestünde zum Beispiel ein Wohngebiet zu
errichten.
Ein Investor habe bereits
angefragt, inwieweit eine Wohnbebauung dort möglich ist.
Dies wurde jedoch abschlägig
beschieden, so das nunmehr verwaltungsintern geklärt werden soll, wie es zu
dieser abschlägigen Entscheidung gekommen ist.
Herr Wölm beabsichtigt
daraufhin, diese Entscheidung zunächst abzuwarten und macht sehr deutlich, dass
die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl über jeden maßgeblichen Schritt unterrichtet
bleiben möchte.
Herr Bach informiert die
Bezirksvertretung Eilpe/Dahl darüber, dass er in allernächster Zeit Kontakt mit
dem Fachbereich Jugend und Soziales aufnehmen werde, um eine
eventuell gemeinsame Lösung zu
finden.
Frau Vogeler vom Fachbereich
Stadtentwicklung, Planen und Wohnen erklärt ergänzend, dass die
Flächennutzungsplandarstellung 60% als Waldfläche ausweist und 40% für den
Gemeinbedarf mit dem Symbol für Kindertageseinrichtungen oder Kinderheimen
bestimmt ist.
Bei jeglicher beabsichtigter
Neubebauung wäre die Schaffung von Planungsrecht erforderlich. Das hätte zur
Folge, dass eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes erforderlich wäre.
Ausschließlich privilegierte
Vorhaben im Außenbereich seien ohne die Änderung des Planungsrechtes zulässig.
