15.03.2006 - 4.3 der SPD-Fraktion: Gelände Kinderheim Selbecke

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Wortprotokoll

 

Herr Bach erklärt, dass das Gelände für den Gemeinbedarf ausgewiesen ist und mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan dort die Möglichkeit bestünde zum Beispiel ein Wohngebiet zu errichten.

Ein Investor habe bereits angefragt, inwieweit eine Wohnbebauung dort möglich ist.

Dies wurde jedoch abschlägig beschieden, so das nunmehr verwaltungsintern geklärt werden soll, wie es zu dieser abschlägigen Entscheidung gekommen ist.

 

Herr Wölm beabsichtigt daraufhin, diese Entscheidung zunächst abzuwarten und macht sehr deutlich, dass die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl über jeden maßgeblichen Schritt unterrichtet bleiben möchte.

 

Herr Bach informiert die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl darüber, dass er in allernächster Zeit Kontakt mit dem Fachbereich Jugend und Soziales aufnehmen werde, um eine

eventuell gemeinsame Lösung zu finden.

 

Frau Vogeler vom Fachbereich Stadtentwicklung, Planen und Wohnen erklärt ergänzend, dass die Flächennutzungsplandarstellung 60% als Waldfläche ausweist und 40% für den Gemeinbedarf mit dem Symbol für Kindertageseinrichtungen oder Kinderheimen bestimmt ist.

Bei jeglicher beabsichtigter Neubebauung wäre die Schaffung von Planungsrecht erforderlich. Das hätte zur Folge, dass eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes erforderlich wäre.

Ausschließlich privilegierte Vorhaben im Außenbereich seien ohne die Änderung des Planungsrechtes zulässig.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Ohne Beschlussfassung