15.03.2006 - 6.6 - Programm Städteumbau -West- (Oberhagen/Eilpe)...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 15.03.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Frau Vogeler teilt zunächst
mit, dass insgesamt 16 Bewerbungen für die Stelle des Quartiermanagers
eingegangen sind. Vergabeschluss sei der 09.05.2006, so dass am 01.06.2006 die
Arbeitsaufnahme für das Quartiermanagement beginnt.
Weiterhin teilt Frau Vogeler im Rahmen Ihrer Berichterstattung mit, dass
eine Planungswerkstatt für den 03. und
04. Mai 2006 jeweils mit Beginn um 15.00 Uhr vorgesehen ist.
Dort soll zu den verschiedenen Themenbereichen die Planung der Fa.
Planquadrat ausgehängt werden. Jeder interessierte Bürger könne daran
teilhaben.
Betreffend der Zusammensetzung der Planungsgruppe erklärt Frau Vogeler,
dass Vorschläge von einem Drittel der Bezirksvertretung Mitte, einem Drittel
der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl als auch von einem Drittel der Verwaltung
eingebracht werden könne.
Aufgabe dieser Planungsgruppe sei es dann die Planungswerkstatt
vorzubereiten, nicht aber Planungen mit zu erarbeiten.
Im übrigen seien der Fa. Planquadrat jegliche Beschlüsse in den Bezirken
als auch vorgeschlagene Maßnahmen von Bürgern mitgeteilt worden, sodass dort
geprüft werden kann, inwieweit dies in die Planung mit einfließen kann.
An der anschließenden Diskussion beteiligten sich Frau Vogeler, die
Herren Dr. Preuß, Neuhaus, Grzechista und Wölm.
Herr Dr. Preuß kommt auf den Zuweisungsbescheid des Landes zu sprechen
und vertritt die Auffassung, dass in dem Zuweisungsbescheid viele Maßnahmen für
das Programm Städteumbau –West- (Oberhagen /Eilpe) nicht auf dem Stand
der Förderfähigkeit sind.
Es handele sich um eine Zweckentfremdung von Mitteln, die einer Förderung
durch das Land entgegenstehe.
Frau Vogeler erwidert, dass sie in der letzten Sitzung durch einen
schriftlichen Sachstandsbericht den Zuwendungsbescheid ausgewertet habe und
darüber hinaus auch deutlich gemacht habe, dass bereits Nachbesserungsbedarf
formuliert wurde.
Aus diesem Grunde sei das Büro “WSV” beauftragt worden, in
dem Bereich der Förderfähigkeit für den Verkehr entsprechende Maßnahmen zu
überarbeiten und zu erarbeiten.
Förderfähig seien Maßnahmen nur dann, wenn nachgewiesen wird, dass die
Aufenthaltsqualität des Straßenraums auch verbessert wird.
Somit werde deutlich, dass das einzig Wichtige das städtebauliche
Gesamtkonzept sei, welches jedoch noch nicht erstellt werden konnte, da dies
auch Teil des ersten Antragspaketes gewesen und der Zuwendungsbescheid erst Ende
letzten Jahres eingegangen sei.
Soweit die Vorhaben nicht entsprechend planerisch und argumentativ
nachgebessert werden, sei mit einer Zuweisung nicht zu rechnen, sodass eine
Finanzierung an falscher Stelle ebenfalls nicht vorgenommen werden könne.
