24.10.2023 - 4.1 Aktueller Sachstand zur Umplanung des Freibades...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Gerbersmann führt in die Vorlage ein und weist mit Nachdruck daraufhin, dass es sich um ein formales Vergabeverfahren eines Dritten handele. Die Betriebsgesellschaft des Hohenlimburger Schwimmvereins e. V. (HSV) betreibe dieses Vergabeverfahren. Er weist mehrfach daraufhin, dass es sich um einen klar normierten Prozess handele, der nicht öffentlich sei und dass in öffentlicher Sitzung nicht über Zahlen gesprochen werden dürfe. Dies könne im weiteren Vergabeverfahren zu Schwierigkeiten führen. Die Teile, die öffentlich diskutiert werden könnten, wären in der Beschlussvorlage entsprechend zusammengefasst worden.

Herr Gerbersmann geht auf die Beschlussfassung aus August 2022 ein, in der der Betriebsgesellschaft des HSV ein 20 %iger Zuschlag auf den Zuschuss der Stadt Hagen auf die Kostenschätzung zugesagt worden sei. Hintergrund sei damals gewesen, dass die Kostenschätzung schon einige Monate alt gewesen sei und die 20 %ige Grenze die Grenze sei, bei der ein Vergabeverfahren abgebrochen werden könnte, ohne dass es zu Schadensersatzansprüchen kommen würde.

Der einzig interessierte Bieter habe als Generalübernehmer ein Angebot vorgelegt, welches deutlich über dem genehmigten Betrag liege. Die Entscheidung für einen Generalübernehmer sei von der Betriebsgesellschaft des HSV mit der Stadt Hagen  und der Bezirksregierung als Fördermittelgeber abgestimmt worden, weil dies die einzige Möglichkeit sei, einen Ansprechpartner für die Durchführung der Baumaßnahme zu haben und das Einhalten des zeitlichen Rahmens sicherzustellen.

Die Verwaltung hat in Kooperation mit dem Projektsteuerer das Angebot des Generalübernehmers analysiert; man sei zu der Einschätzung gekommen, dass das Angebot nicht als überteuert anzusehen sei. Die Gründe sind in den drei Blöcken der Vorlage benannt (Block I: Preisentwicklung, Block II: Fehlenden Positionen in der früheren Kostenschätzung, Block III: Positionen aufgrund von Planänderungen). Außerdem benötige der Generalübernehmer zur Abdeckung seines Risikos eine gewisse Spanne.

Die Verwaltung empfiehlt daher dem Gremium dem Beschlussvorschlag im nichtöffentlichen Teil zu folgen, um ganzjähriges Schwimmen in Hohenlimburg sicherzustellen. Andere Vorschläge würden, wie z. B. die Sanierung des Richard-Römer-Lennebades, wären nicht in dem vorgesehenen Kostenrahmen möglich.

 

Herr Gerbersmann greift den als Tischvorlage bereits ausliegenden Sachantrag der Fraktion Bürger für Hohenlimburg zur Umlenkung des Zuschusses für den Umbau des Freibades Henkhausen im Falle einer Nichtrealisierbarkeit des Projektes auf. Es sei seiner Meinung nach jetzt noch nicht angezeigt, eine Entscheidnung über die von der Stadt bereit gestellten Zuschüsse zu treffen, wenn die Maßnahme in Henkhausen nicht realisiert werden könne. Es müsse dann neu geprüft und geplant werden, wie ganzjähriges Schwimmen in Hohenlimburg alternativ sichergestellt werden könne und hierzu müssten die entsprechenden Gremien erneut beschließen.

 

Herr Schmidt erklärt, dass die von ihm im folgenden genannten Zahlen aus der Zeitung stammen. Er führt aus, dass man so tun könne, dass die Lennebad-Sanierung teurer werden würde als das Henkhauser Projekt. Dies sei seiner Einschätzung und nach seinen Recherchen nicht der Fall. Finanzielle Unschärfen könnten sowohl nach oben als auch nach unten gehen. Er trägt desweiteren vor, dass man so tun könne, dass bestimmte Unschärfen in der Blass-Kalkulation wie z. B. bei GEG, die bereits mit 350 T€ bereits eingepreist gewesen seien, nicht enthalten gewesen seien. Herr Schmidt erwähnt auch, dass man so tun könne, dass es zu einer Schieflage im städtischen Haushalt komme, wenn für das Lennebad 2,5 Mio € mehr aufgewendet werden würden und dadurch andere Projekte in Hohenlimburg zurückgestellt werden oder ganz entfallen müssten,  hrend jetzt 7 Millionen Euro mehr als geplant für Henkhausen im städtischen Haushalt verfügbar seien. Fristen für die Sanierung des Lennebades seien nicht verlängerbar gewesen, aber beim Projekt Henkhausen schon. Es wäre suggeriert worden, dass bei Wegfall eines Sanierungsbausteins im Lennebad dies fördermittelschädlich sei, während beim Projekt Henkhausen sogar ein Ersatzneubau möglich wäre.

Da die Kosten für den Umbau von Henkhausen komplett durch staatliche Zuwendungen finanziert werden, hält es Herr Schmidt für nicht vertretbar, dass die Öffentlichkeit bei der Entscheidung ausgeschlossen sei. Er vertritt die Auffassung, dass der Steuerzahler wissen solle, wofür die Steuern bei diesem für die Bevölkerung seiner Meinung nach schlechterem Projekt ausgegeben würden. Herr Schmidt ergänzt seine Ausführungen dahingehend, dass der Nutzerkreis des neuen Henkhauser Bades sich im Vergleich zum Lennebad verkleinern werde.

 

Herr Schmidt traut den anderen Mitgliedern der Bezirksvertretung zu, dass ihnen das ganzjährige Schwimmen in Hohenlimburg am Herzen liegt und begründet damit den Sachantrag seiner Fraktion. Er ergänzt seine Begründung dahingehend, dass es möglicherweise wegen des komplexen Verfahrens Hindernisse bei der Durchführung des Projektes Henkhausen gäbe und für diesen Fall wünscht sich seine Fraktion, dass die gesamte Bezirksvertretung Hohenlimburg ein Bekenntnis zum ganzjährigen Schwimmen ablegt. Herr Schmidt bitte um Unterstützung seines Sachantrags.

 

Herr Gerbersmann wehrt die Anschuldigungen von Herrn Schmidt ab und versichert, dass die Verwaltung in der Vergangenheit keine Unwahrheiten vorgetragen habe, sondern sich auf die damals vorgelegenen Informationen und Zahlen bezogen hat. Er stellt sich die Frage, wie man behaupten könne, dass der Architekt Blass seinerzeit die Mehrkosten aus einem Gebäudeenergiegesetz eingepreist habe, das erst in diesem Jahr rechtswirksam geworden sei. Herr Gerbersmann betont, dass es sich zum damaligen Zeitpunkt sicherlich um eine sehr seriöse und gut erarbeitete Kostenschätzung des Architekten gehandelt habe, aber, dass es sich lediglich um eine Kostenschätzung mit den üblichen Unabwägbarkeiten handelte. Jetzt erst würde ein konkretes Angebot vorliegen, in das weitere Informationen eingeflossen seien, und auch die Preissteigerungen im Bau berücksichtigen würden.

 

Herr Gerbersmann geht noch einmal auf die Bedeutung der Nichtöffentlichlichkeit der Vorlage ein; es sei unerheblich, woher die Mittel kommen würden, aber es handele sich um ein formales Vergabeverfahren und die Verwaltung wolle nicht, dass der Bieter sich zurückziehe und Schadensersatzansprüche an die Stadt Hagen stelle. Bei einem formalen Bieterverfahren sei es erforderlich, dass die Nichtöffentlichkeit sichergestellt sei. Es solle auf gar keinen Fall in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen, dass die Verwaltung Informationen zurückhalten wolle.

Mit dem  Ergänzungsantrag werde eine Beschlussfassung geschaffen, die suggeriere, dass, wenn das Projekt Henkhausen so nicht umgesetzt werden könnte, dauerhaft ganzjähriges Schwimmen durch Umverteilung der Mittel auf Henkhausen und das Richard-Römer-Lennebad ohne weitere Prüfung der Sinnhaftigkeit der Maßnahmen, sichergestellt werden könnte. Diese Vorgehensweise hält Herr Gerbersmann für inakzeptabel, da seiner Ansicht nach dann erneut geprüft und beschlossen werden müsste. Herr Gerbersmann empfiehlt, dass es der Fraktion freigegestellt ist, in diesem nicht wünschenswerten Fall einen solchen Antrag zu stellen.

 

Frau Peuler-Kampe möchte wissen, warum nichtöffentlich beschlossen werden müsse, wenn die Zahlen bereits Tage vor der Sitzung von der Presse veröffentlich worden seien.Sie ergänzt, dass Herr Blass die kalkulierten Kosten damals bereits mit Kostenrisiko eingepreist habe, aber das Projekt Henkhausen rechnerisch positiv dargestellt worden sei. Ihrer Auffassung nach habe Herr Blass nicht falsch gerechnet und alles Erforderliche berücksichtigt.

 

Herr Schmidt ergänzt die Ausführungen von Frau Peuler-Kampe dahingehend, dass die Informationen zum Energiegesetz kurz vor der Ratsitzung im vergangenen Jahr veröffentlich worden seien und diese von Herrn Blass damals bereits eingepreist worden seien. Er sieht die Zustimmung zum Sachantrag seiner Fraktion als Bekenntnis der Bezirksvertreter zum ganzjährigen Schwimmen in Hohenlimburg.

 

Herr Arnusch macht  darauf aufmerksam, dass  zum Zeitpunkt des  Bürgerbegehrens 

die Verwaltung immer von einem 50-Meter-Becken gesprochen habe, dieses aber im Verlauf der Zeit immer kürzer geworden sei. Er sieht den Sachantrag als legitim an und untermauert dies mit seinen Ausführungen. Außerdem äußert er den Wunsch, dass das ganzjährige Schwimmen in Hohenlimburg auch dann realisiert wird, wenn das Projekt Henkhausen scheitert, unabhängig davon wie die Haushaltslage der Stadt in den nächsten Jahren aussieht.

 

Frau Pelka ergänzt, dass in der Diskussion immer wieder geäußert werde, dass nur, wenn man dem Sachantrag der Fraktion Bürger für Hohenlimburg zustimmen würde, ein Bekenntnis zum Ganzjahresschwimmen in Hohenlimburg abgäbe. Ihrer Meinung nach sei durch die politischen Entscheidungen der vergangenen Jahre bereits dieses Bekenntnis gegeben worden.

 

Herr Gerbersmann geht auf die Frage von Frau  Peuler-Kampe zur Nichtöffentlichkeit  von Vorlagen ein und erläutert den erheblichen Unterschied, ob jemand sich rechtswidrig verhalte und eine nichtöffentliche Vorlage zur Zeitung durchsticht  oder die Verwaltung von Beginn an eine Vorlage öffentlich zur Beratung stelle. Herr Gerbersmann geht erneut auf das Thema Schadensersatzansprüche ein und stellt außerdem klar, dass Herr Blass eine seriöse Kostenschätzung zum damaligen Zeitpunkt erstellt habe.

Auf die Äußerung des Herrn Arnusch antwortet Herr Gerbersmann, dass in der Vergangenheit die Verwaltung nach bestem Wissen und Gewissen die Kostenschätzung vorgenommen habe. Im anstehenden Doppelhaushalt würde das Projekt nicht in Frage gestellt, da es sich um einen investiven Zuschuss handele. Er hätte sich gewünscht, dass dieser Sachantrag bereits tags zuvor im Sport- und Freizeitausschuss gestellt worden wäre, um ein Votum zu erhalten, wie dieser Sachantrag gesamtstädtisch gesehen wird. 

 

Herr Krippner begrüßt diese Verwaltungsvorlage, dankt der Verwaltung, dem Kämmerer und der Hagener Politik für die Unterstützung zum ganzjährigen Schwimmen in Hohenlimburg. Aus der Vorlage sei zu entnehmen, dass das Lennebad erst aus dem Schwimmbetrieb genommen würde, wenn das Freibad Henkhausen umgebaut worden sei. Er halte den Sachantrag für verfrüht, so dass seine Fraktion nicht zustimmen werde.

 

Herr Schmidt bekräftigt noch einmal, dass er mit keinem Wort gesagt hätte, wie er es einordne, wenn dem Sachantrag nicht zugestimmt werde. Die Bezirksvertretung hätte mit diesem Antrag die Möglichkeit ein Bekenntnis für das Ganzjahresschwimmen für den Fall abzugeben, wenn dies in Henkhausen nicht  gelinge.  Er führt aus, dass das Lennebad ohne Investitionen nicht so weiterlaufen könne wie bisher. Er erwidert zu den Ausführungen des Herrn Krippner, dass diese nur bedingt richtig seien. Es sei eine bewusste Entscheidung gewesen, den Sachantrag zunächst in der Bezirksvertretung und nicht in den Sport- und Freizeitausschuss einzubringen.

 

Herr Glod schließt sich den Äußerungen von Herrn Krippner an und hält den Sachantrag für taktisch falsch, so dass seine Fraktion dem Sachantrag nicht zustimmen werde.

 

 

Herr Eisermann lässt zuerst über den Sachantrag der Fraktion BfHo abstimmen, der mit Mehrheit abgelehnt wird.

 

 

Geschäftsordnungsantrag der Fraktion BfHo gemäß § 16 (1) der GeschäftsO:

 

Für den Fall, dass der geplante Umbau des Freibades Henkhausen zu einem Ganzjahresbad nicht realisiert wird, wird die Verwaltung aufgefordert, den vom Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen am 19. Oktober beschlossenen städtischen Zuschuss  – vorbehaltlich eines entsprechenden Ratsbeschlusses – für die Installation eines Edelstahlbeckens im Freibad Henkhausen und einer eventuell benötigten neuen Badewassertechnik sowie grundlegende Sanierungsarbeiten im Richard-Römer-Lennebad bereitzustellen. Die Finanzierung erfolgt wie in der Drucksachennummer 0860/2023 unter dem Punkt „Mögliche Alternativen und finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

 

4

 

SPD

 

2

 

Bürger für Hohenlimburg

3

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

1

 

 

HAGEN AKTIV

-

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

5

Dagegen:

6

Enthaltungen:

0

 

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt den aktuellen Sachstand zur Umplanung des Freibades Henkhausen zur Kenntnis.

 

2. Eine Entscheidung wird im nichtöffentlichen Teil getroffen.

 

Im übrigem nimmt die Bezirksvertretung Hohenlimburg die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthalten

CDU

4

 

 

SPD

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg

3

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

1

 

 

HAGEN AKTIV

-

 

 

AfD

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0