19.09.2024 - 5.4 Vorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, Hagen Ak...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 19.09.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dominik Lass
Wortprotokoll
Herr König erläutert den Antrag. In der Vergangenheit hat die Verwaltung die Freihaltung des Otto-Ackermann-Platzes als gesetzt angesehen, daher hat ihn die zwischenzeitlich erhaltene Stellungnahme der Verwaltung überrascht. Aus seiner Sicht kann der Antrag als erledigt angesehen werden, sofern eine Verständigung darüber erreicht werden kann, dass der Platz – wie in den vergangenen Jahren zur Adventszeit – freigegeben wird und die Verwaltung ein Konzept zum weiteren Vorgehen in einer der nächsten Sitzungsrunden vorlegt.
Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass die Verwaltung bereits in der Diskussion um das Handball-Sportzentrum dargelegt hat, dass Baulasten auf dem Otto-Ackermann-Platz bestehen.
Herr Keune ergänzt, dass diese Baulasten der Grund sind, weshalb eine vollständige Freigabe nicht möglich ist. Ausnahmen hingegen sind grundsätzlich möglich. Die Ausnahmeregelung an den Adventstagen wird auf einem Teil des Platzes gemacht, allerdings müssen auch weitergehende Funktionen dort ermöglicht werden. Die Verwaltung ist bestrebt, diese Baulasten aufzuheben, da durch die Parkzone F und das Josefs-Hospital eine neue Situation besteht. Die Lösung kann hier nicht der Parkplatz am Ischeland sein, da dieser tatsächlich für die Besucher der dortigen Sporthallen vorgesehen sind. Die Verwaltung wird das weitere Vorgehen in einer Vorlage darstellen.
Herr Gronwald merkt an, dass seines Wissens nach die Straßen und Plätze dem WBH gehören und möchte wissen, ob die Verwaltung die Entscheidung treffen kann, oder ob das der WBH obliegt.
Herr Keune entgegnet, dass der Platz der Verwaltung gehört.
Herr Eiche fragt, ob bei Großveranstaltungen eine entsprechende Beschilderung vorgenommen wird und dann widerrechtlich geparkte Fahrzeuge abgeschleppt werden.
Herr Keune antwortet, dass auch ein Teil der Verwaltung diese Bedenken für große Veranstaltungen geäußert hat. Bei größeren Veranstaltungen wie bspw. der Kirmes sieht er hier weniger ein Problem als bei kleineren Veranstaltungen. Demnach müsste bei Missachten einer solchen Ankündigungsbeschilderung auch abgeschleppt werden.
Herr Oberbürgermeister Schulz stellt fest, dass sich – angesichts der Erläuterung der Verwaltung – eine Beschlussfassung des Antrags erübrigt
Beschluss:
1. Gemäß § 41 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW behält sich der Rat die Entscheidung über die Nutzung des Otto-Ackermann-Platzes vor.
2. Der Rat stellt den Platz als allgemeinen Parkplatz der Bevölkerung in den Zeiten, in denen der Platz nicht für Sonderveranstaltungen entweder auf dem Platz bzw. für andere Großveranstaltungen genutzt wird, zur Verfügung. Dabei ist der Hubschrauber-Landeplatz sowie dessen Zufahrt von parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Ebenso ist sicherzustellen, dass weiterhin ausreichend Fläche für den dort angesiedelten Katastrophen-Aufstellplatz zur Verfügung steht.
Anlagen zur Vorlage
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