19.09.2024 - 6.9 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Theater...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt den Oberbürgermeister, folgenden schriftlichen Gesellschafterbeschluss gem. § 48 Abs. 2 GmbHG der Gesellschafterversammlung der Theater Hagen gGmbH zu fassen:

Die Gesellschafterversammlung der Theater Hagen gGmbH beschließt, § 20 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Theater Hagen gGmbH wie folgt zu ändern:

Jahresabschluss und Lagebericht sind entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Die Abschlussprüfung muss sich auch auf die Prüfungsgegenstände des § 53 Absatz 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) erstrecken. Satz 1 gilt ausdrücklich nicht für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den §§ 289b bis 289e HGB.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt den Oberbürgermeister den Beschluss zu 1. gemäß § 115 GO NRW bei der zuständigen Kommunalaufsicht anzuzeigen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage