19.09.2024 - 6.11 Nutzung des Instruments "Bürgerrat"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.11
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 19.09.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Anja Corell
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Schulz merkt an, dass die Vorlage auf einem Antrag im Ausschuss für Bürgeranregung und Bürgerbeteiligung fußt. Die Verwaltung hat mit der Vorlage einen möglichen Weg zur Umsetzung skizziert. Er weist darauf hin, dass die Bezirksvertretungen die Vorlage entweder mehrheitlich oder einstimmig abgelehnt haben.
Herr Adam erläutert, dass die Teilnehmerauswahl im Bürgerrat per Zufall erfolgt und dadurch auch Personen berücksichtigt werden, die sich durch Parteien nicht vertreten fühlen. Die Zufälligkeit des Personenkreises ist die Besonderheit gegenüber den bestehenden Beteiligungsformaten. Er stellt klar, dass mit dem Beschluss nicht umgehend ein Bürgerrat einberufen wird, sondern dem Rat lediglich die Möglichkeit gegeben wird, künftig einen Bürgerrat einzurichten.
Herr Gronwald berichtet von einem Brief eines Vertreters des Vereins für mehr Demokratie, der heute im Rat zu diesem Thema referieren wollte. Diesen Brief hat auch die Verwaltung erhalten, habe den Vorschlag jedoch angeblich abgelehnt, da die Verwaltung „kein Fass auf machen“ wolle. Er bedauert dies.
Herr Oberbürgermeister Schulz stellt richtig, dass die Verwaltung mit der Vorlage die wesentlichen Bedingungen für Bürgerräte darstellt, die Vorberatung im zuständigen Fachausschuss erfolgt ist und die Verwaltung auf dem Standpunkt steht, dass nicht zu jedem strittigen Thema künftig externe Expertenanhörung im Rat erfolgen kann. Das ist in den Fachausschüssen durchaus eher üblich.
Herr Eiche greift die Frage aus der Einwohnerfragestunde auf und stellt fest, dass es nicht möglich ist, im Bürgerrat bspw. Menschen mit Behinderung ebenfalls abzubilden, da in den Einwohnermeldedaten kein Merkmal bspw. zur Behinderung existiert. Außerdem ist er der Auffassung, dass das Instrument des Bürgerrates mehr Politikverdrossenheit schafft, da der Frust am größten ist, wenn ein Instrument zur Teilhabe geschaffen wird, aber die Umsetzung nicht richtig funktioniert. Verweist auf die bestehenden Instrumente und ist der Auffassung, dass diese ausreichen.
Herr Klepper bedankt sich für die Vorlage der Verwaltung. Er ist der Auffassung, dass die vorhandenen Werkzeuge ausreichen. Er stellt dar, dass sowohl in der allgemeinen Mitwirkung, durch sämtliche Gremien und Beiräte, sowie Interessenvertretungen, aber auch in der projektbezogenen Mitwirkung, wie bspw. im ISEK, den stadtteilbezogenen INSEK, diversen runden Tischen, bei der Beteiligung der Gestaltung des SeePark Hengstey und vielen weiteren Instrumenten zur Teilhabe die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger besteht, zu partizipieren. Daher besteht aus Sicht der CDU-Fraktion kein Demokratie- oder Mitwirkungsdefizit, sie wird sich aber weiterhin für passende Modelle der Bürgerbeteiligung einsetzen.
Herr Fritzsche stellt fest, dass eine zunehmende Politikverdrossenheit herrscht. Das Instrument der Bürgerräte kann dabei helfen, diesem Gefühlt der Ohnmacht partiell entgegenzuwirken. Er rät, sich dieser Möglichkeit nicht zu berauben.
Herr Oral schließt sich der CDU-Fraktion an. Er ist der Auffassung, dass es mit maximal 30 Teilnehmern schwierig wird, ein breites Meinungsspektrum abzubilden. Er fragt, ob ein Bürgerrat auch digital stattfinden kann, damit deutlich mehr Bürgerinnen und Bürger teilnehmen können.
Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass dies grundsätzlich möglich ist, allerdings nicht Vorschlag der Verwaltung ist. Hierzu hat auch im Fachausschuss keine Diskussion stattgefunden.
Herr Rudel bedankt sich für die Darstellung der Beteiligungsmöglichkeiten durch Herrn Klepper. Für die SPD-Fraktion war es wichtig, zunächst die Bezirksvertretungen zu beteiligen. Diese haben insgesamt eine eher ablehnende Haltung. Die Politik muss für mehr Demokratie werben und sich in den Austausch begeben. Hierfür bedarf es allerdings keines Bürgerrates. Er unterstreicht, dass es nicht darum geht, Demokratie abzuwürgen, sondern derzeit kein Bedarf für ein weiteres Instrument besteht.
Herr Gronwald ist der Auffassung, dass die Bürgerinnen und Bürger lediglich informiert werden, aber nicht die Möglichkeit haben, sich zu beteiligen. Als Beispiel führt er die Unterbringung der Geflüchteten in Hohenlimburg an.
Herr Oberbürgermeister Schulz macht deutlich, dass die Standortfrage zur Einrichtung der Unterbringung von Geflüchteten eines der Themen ist, dass sich überhaupt nicht für die Beteiligung in einem Bürgerrat eignet.
Frau Freund merkt an, dass der Rat weit davon entfernt ist, repräsentativ für die Bevölkerung der Stadt Hagen zu sein. Das betrifft ihrer Auffassung sowohl das Alter, das Geschlecht, als auch den Migrationshintergrund. Das ist ihrer Meinung nach auch in den Gremien und den meisten Beteiligungsformaten der Fall. Sie bedauert, dass dadurch ein großer Erfahrungsschatz verloren geht. Daher bewertet sie das Instrument der Bürgerräte für eine gute Ergänzung.
Herr Thielmann erklärt, dass die FDP-Ratsgruppe die Einrichtung der Bürgerräte ablehnt. Hierbei handelt es sich um ein bürokratisches Monster, das keinen Mehrwert bringt. Er stellt fest, dass bspw. bei der Umfahrung der Roteiche oder auch bei der Rodung rund um den Hohenhof die Stimme der Bürgerschaft deutlich auf die Politik eingewirkt hat und die Bürgerbeteiligung daher sehr wohl gelingt.
Herr Kruse weist darauf hin, dass Repräsentation nicht mit Repräsentativität verwechselt werden darf. Der Stadtrat repräsentiert natürlich die gesamte Stadt, auch wenn er nicht zwingend repräsentativ ist.
Herr Grzeschista gibt zu bedenken, dass durch 30 Mitwirkende in einem Bürgerrat alleine rechnerisch keine höhere Beteiligung als bei 52 Ratsmitglieder, 75 Bezirksvertretern und darüber hinaus etwa 100 sachkundigen Bürgern bestehen kann. Außerdem werden im Rahmen von pflichtigen Beteiligungsverfahren wie z. B. im Bauleitverfahren, Betroffene angehört.
Frau Pfefferer kann die Argumente gegen den Bürgerrat nicht nachvollziehen. Sie hofft, dass nicht die Haltung vorherrscht, dass die Bürgerschaft zu dumm für plebiszitäre Instrumente ist, da dies die Politikverdrossenheit nur weiter fördert.
Beschluss:
1. Als Ergänzung zum bisherigen Angebot der Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern beschließt der Rat, das Instrument „Bürgerrat“ für anlassbezogene Entscheidungen anzuwenden, sofern der Rat dies für spezielle Thematiken für zielführend hält.
2. Für jede Thematik, bei der sich der Rat für den Einsatz des Instruments „Bürgerrat“ entscheidet, wird jeweils ein neu zusammengesetzter Bürgerrat gebildet.
3. Die Zahl der Teilnehmenden an einem Bürgerrat wird auf eine Anzahl von maximal 30 Personen beschränkt. Die Auswahl der Bürgerinnen und Bürger erfolgt durch Zufallsprinzip und soll durch einen repräsentativ ausgewählten Personenkreis einen Querschnitt der Hagener Bevölkerung abbilden.
4. Der Rat bezieht die Ergebnisse der anlassbezogenen Arbeit eines Bürgerrats in seine Entscheidungsfindung mit ein.
