19.09.2024 - 5.1 Vorschlag der AfD-Fraktionhier: Gendersprache i...

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Wortprotokoll

Herr Eiche führt zum Antrag aus. Dieser beruht auf dem Aspekt, dass der Spracherwerb für Ausländer und damit die Integration erschwert würde. Er weist auf die allgemeine Geschäftsordnung für Behörden des Freistaates Bayern und die darin enthaltenen Regelungen zum Gendern hin.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz skizziert den rechtlichen Rahmen. Durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gilt ein neues Personenstandsrecht. Demnach ist die dritte Geschlechtsoption anerkannt. Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Der klare gesetzliche Handlungsauftrag ergibt sich aus § 4 LGG. Dieser sieht vor, der Gleichstellung von Männern und Frauen Rechnung zu tragen und in der externen und internen Kommunikation die sprachliche Gleichbehandlung ausdrücklich zu beachten. Es sind geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen zu wählen. Er hält es nicht für geeignet, die Erleichterung der Integration hier als Begründung heranzuziehen, um die gesetzlichen Vorgaben zu umschiffen.

 

Herr Eiche weist den Vorwurf als unsachlich zurück. Seiner Auffassung ist das generische Maskulinum allumfassend.

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Beschluss:

 

Wir fordern die Verwaltung der Stadt Hagen auf im Rahmen jeglicher Äerungen unabhängig von ihrer Form die sogenannte „gendergerechte Sprache“, insbesondere in Form von Gender-Sternen, Doppelpunkten, Binnen-Is, Schräg- oder Unterstrichen etc. nicht anzuwenden.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

1

 

CDU

 

14

 

SPD

 

12

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

7

 

AfD

5

 

 

Hagen Aktiv

1

 

3

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

1

 

FDP

 

2

 

Die Linke

 

2

 

HAK

 

2

 

 

x

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

7

Dagegen:

41

Enthaltungen:

3

 

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Anlagen zur Vorlage