19.09.2006 - 5.6 Widmung der Straße "Sparkassen-Karree" zwische...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW 1996 S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2004 (GV NRW S. 259), die Widmung der Straße  “Sparkassen-Karree”  zwischen der Bad- und der Körnerstraße.

Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hagen Flur 48 Flurstücke128, 129, 131, 133, 135 sowie die Flurstücke 8, 107, 117, 137 und 165 teilweise.

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW und wird der Straßenuntergruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 StrWG NRW zugeordnet.

Die Straße dient dem Gemeingebrauch.

 

In dem im Sitzungssaal aufgehängten Widmungsplan ist die Verkehrsfläche gelb mit roter Umrandung dargestellt.

Der Widmungsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 19

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0