01.04.2004 - 4 Öffentliche Straßenbeleuchtung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 01.04.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Grote
erklärt, dass die Verwaltung eine neue Vorlage zur öffentlichen
Straßenbeleuchtung vorgelegt habe, die die Ergebnisse des Gutachtens umsetze.
Die Straßenbeleuchtung solle zukünftig nach dem sogenannten
Veräußerungsmodell geführt werden.
Herr
Dr. Byok
erläutert den wesentlichen Inhalt der Vorlage unter Berücksichtigung der beiden
bisher diskutierten Modelle, also des Beleuchtungsmanagementsmodells bzw. des
Veräußerungsmodells. Insbesondere geht er auf die rechtlichen
Rahmenbedingungen ein und stellt noch einmal dar, dass die Stadt Hagen nicht um
eine europaweite Ausschreibung aufgrund der erfolgten Kündigung herumkomme.
Herr Demnitz möchte
wissen, ob es nicht möglich sei, den gekündigten Vertrag von beiden Partner
einvernehmlich wieder in Kraft zu setzen.
Herr Dr. Byok entgegnet,
dass auf den ersten Blick der Eindruck entstehen könnte, dass hier keine
Vergabepflicht entstanden sein könne. Dem widerspreche jedoch insbesondere die
Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zum § 99 GWB. Hiernach sei nach der einseitig
ausgesprochenen Kündigung ein neuer Vertrag zwischen beiden Parteien über die
Aufhebung der Kündigung nötig. Dieser Vertrag falle jedoch auch nach einer
aktuellen Gerichtsentscheidung eindeutig unter die Vergaberelevanz des § 99
GWB. Somit sei dieser Weg leider nicht möglich.
Frau Kingreen fragt, ob die
Beleuchtungskörper überhaupt verkauft werden dürfen oder ob es sich nicht
ähnlich wie bei Schulen um Gegenstände handele, die eine Kommune vorhalten
müsse. Darüber hinaus wolle sie wissen, ob bei der Transaktion eine
Steuerpflicht entstehe und was mit dem vorhandenen Personal in den Ämtern
geschehe.
Herr Grote antwortet,
dass es bei dem Personal um einen Mitarbeiter der Stadt Hagen gehe. Die
Personen, die sich vor Ort um die Beleuchtung kümmern, seien alles Mitarbeiter
der MARK-E. Er stimmt Frau Kingreen zu, dass die Beleuchtungskörper zwingend
von der Stadt Hagen vorzuhalten seien. Man könne dieses Vermögen jedoch in eine
der Stadt Hagen mehrheitlich gehörende GmbH transferieren. Näheres müsse später
zusammen mit der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt werden.
Herr Dr. Byok entgegnet auf
die Frage zur Steuerpflicht, dass diese bei der Begutachtung zunächst als Randproblem
eingestuft wurde. Bei der späteren Betriebsaufnahme werden solche Fragen, wie
zum Beispiel Umsatzsteuerpflicht etc. genauer betrachtet werden müssen.
Herr
Gerbersmann möchte festhalten, dass man heute mit der Vorlage
glücklicher Weise wieder einen Schritt in die Richtung gekommen sei, in die man
ursprünglich gehen wollte. Es sei damals ja gerade nicht darum gegangen, die
MARK-E aus dem Geschäft zu drängen, sondern man wollte nur bessere Konditionen
verhandeln.
Herr Thielmann stimmt Herrn
Gerbersmann zu, gibt jedoch zu bedenken, dass die Politik damals nicht
ausreichend informiert worden sei. Die Folgen der einseitigen Kündigung seien
nicht absehbar gewesen, sonst hätte niemand diesen Vertrag gekündigt. Er bitte
in zukünftigen Fällen darum, dass die Verwaltung hier besser informiere.
