27.06.2024 - 6.20 Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 117 U...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 117 Unterberchum und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 03.05.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 03.05.2024 wird gemäß § 5 Abs. 5 BauGB dem Plan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 117 Unterberchum zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen liegt im Stadtbezirk Hohenlimburg, in der Gemarkung Berchum. Das Plangebiet grenzt nördlich an die Verbandsstraße, östlich liegt das Feuerwehrgerätehaus Berchum/Garenfeld. Westlich verläuft die Lennetalbrücke der BAB 45, welche die Straße Unterberchum kreuzt. Süstlich des Plangebietes schließt sich gewerbliche Nutzung an. Das Plangebiet umfasst ca. 2 ha. 

 

chster Verfahrensschritt:

 

Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet und die öffentliche Auslegung sollen nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

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Abstimmungsergebnis:

 

 x

 Einstimmig beschlossen

 

 

Herr Meier hat sich gemäß § 43 i. V. m. § 31 GO NRW für befangen erklärt und an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.

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Anlagen zur Vorlage