27.06.2024 - 1 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 27.06.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr G. fragt, ob Ratssitzungen – ähnlich wie in Städten wie bspw. Dortmund, Gladbeck oder Gelsenkirchen – gestreamt werden können, sodass interessierte Bürger dieser wahrnehmen können, ohne vor Ort sein zu müssen.
Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass diese Möglichkeit rechtlich besteht, hierzu allerdings in den vergangenen Jahren innerhalb des Rates der Stadt Hagen unterschiedliche Positionen bestanden, sodass ein Beschluss für das Ratsstreaming noch nicht getroffen worden ist. Er weist darauf hin, dass bei vorherigen Diskussionen hierzu auch datenschutzrechtliche Bedenken eine Rolle gespielt haben.
Herr H. verweist auf die Zusage der Firma Lime, E-Scooter die auf der Straße herumliegen zu entfernen. Seiner Auffassung nach geschieht dies jedoch nicht. Er fragt, ob die Verwaltung Strafgelder gegenüber der Firma erlassen kann.
Herr Dr. Erpenbach antwortet, dass die Thematik in den verschiedenen Gremien besprochen wird. Es besteht die Möglichkeit, den Mängelmelder der Firma zu nutzen und falsch abgestellte E-Scooter zu melden. Derzeit laufen Gespräche zwischen der Firma und der Verwaltung, in denen Lösungsmöglichkeiten diskutiert werden. Lime beabsichtigt, das Gebiet – innerhalb dessen die E-Scooter abgestellt werden können und der Bezahlvorgang damit endet – zu begrenzen, sodass ganze Gehsteige hier von ausgenommen werden können. Die Erfahrungen aus Nachbarkommunen zeigen, dass die Beschweren in der Einführungsphase häufiger auftreten, sich aber auf ein Niveau absenken, mit dem alle Nutzerinnen und Nutzer zufrieden sind.
Herr H. begrüßt die beabsichtigte Einrichtung von Bürgerräten. Er fragt, ob die Verwaltung definieren kann, wie das Auswahlverfahren erfolgt und ob eine stetige Anwesenheit von Menschen mit Behinderung gegeben ist. Er fordert, die Anwesenheit mindestens eines Menschen mit Behinderung bei jeder Sitzung eines Bürgerrates zu gewährleisten.
Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass zunächst eine weitere Beratung der Thematik erfolgt und noch keine abschließende Entscheidung getroffen ist. Ferner erklärt er, dass das Zufallsprinzip – nach dem die Besetzung eines möglichen Bürgerrates erfolgen soll – eben nicht auf Proporzgruppen einer Gesellschaft, sondern vielmehr auf ein geordnetes und geeignetes Losverfahren zurückgreift. Die Beteiligung findet allerdings regelmäßig in den dafür vorgesehenen Gremien wie bspw. dem Beirat für Menschen mit Behinderung oder ähnlichen Beiräten statt. Der Beratung möchte er hier jedoch nicht vorgreifen.
