16.05.2024 - 6.7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rudel fragt nach der Summe der Rückzahlungsforderungen für nicht-verbrauchte Fördergelder.

 

Frau Pott antwortet, dass im „Aktionsförderprogramm Integration“ ein Betrag i. H. v. 49.273 € und in dem Förderprogramm „Ankommen und Aufholen nach Corona“ ein Betrag i. H. v. 68.137 € nicht ausgeschöpft werden konnte. Bei diesen Förderprogrammen gibt es sehr kurze Fristen. Gerade bei dem zweiten Förderprogramm gab es einen sehr großen Bedarf bei Anbietern von Workshops und vielen weiteren Interessenten, sodass es zu Schwierigkeiten in der Abwicklung gekommen und leider nicht gelungen ist, die Mittel komplett zu verausgaben.

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Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die in der Anlage 1 dargestellten über- und außerplanmäßigen Bedarfe nach § 83 Absatz 2 Satz 1, 1. Halbsatz GO NRW sowie die ebenfalls in Anlage 1 aufgeführten Rücknahmen von zwei Bereitstellungen.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen nimmt die in den Anlagen 2 und 3 dargestellten über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen nach § 83 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz GO NRW zur Kenntnis.

 

3. Der Rat der Stadt Hagen nimmt gem. § 22 Abs. 4 KomHVO NRW die in der Anlage 4 dargestellten Übertragungen von Aufwands-, Auszahlungs- und Kreditermächtigungen in das Haushaltsjahr 2024 zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

 

 x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=4198&TOLFDNR=345292&selfaction=print