16.05.2024 - 2 Mitteilungen

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Wortprotokoll

Herr Dr. Erpenbach teilt mit, dass bzgl. der Unterbringung Geflüchteter in der Hochstraße die Umzüge in der kommenden Woche erfolgen können. In Hohenlimburg wird mit der Baustelleneinrichtung in der darauffolgenden Woche begonnen. Sobald diese Arbeiten sowie die Arbeiten am Fundament abgeschlossen sind, werden die Container angeliefert und aufgebaut. Des Weiteren wird die Realisierung der Landesunterkunft weiter vorangetrieben. Hier fasst der Krisenstab entsprechende Beschlüsse.

 

Frau Soddemann ergänzt, dass die Zahl der Geflüchteten derzeit steigt. Die Verwaltung arbeitet hier weiter mit Hochdruck daran, die Geflüchteten entsprechend unterzubringen. Es ist auch weiterhin mit ähnlichen Zuweisungszahlen zu rechnen.

 

Herr Gerbersmann teilt mit, dass die – die Landesregierung tragenden – Fraktionen einen Gesetzentwurf zur Einführung einer optionalen Festlegung differenzierter Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer eingebracht haben.  Er zitiert aus dem Gesetzesentwurf und der Begründung. Der Entwurf verfolgt das Ziel, zu einer guten Lösung für Stadt und Land, sowie für Familien und Gewerbe beizutragen. Außerdem dient der Entwurf der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und ermöglicht die Gleichmäßigkeit der Besteuerung durch das optionale Hebesatzrecht. Nach dem Gesetz kann in den Gemeinden zwischen Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden unterschieden werden. Diese Unterscheidung benachteiligt jedoch alle in gemischt genutzten Immobilien wohnenden Menschen, also die klassischen Innenstadtlagen. Er ist der Auffassung, dass der Gesetzentwurf insgesamt nicht zu einer Verbesserung der Situation für Mieterinnen und Mieter führt. Weiter zitiert er den Entwurf, nachdem es – bei einer Nutzung der neuen Flexibilität – den Kommunen obliegt, bei einer Differenzierung der Hebesätze hinreichend verfassungsrechtliche Rechtfertigungsansprüche darzulegen. Demnach muss eine Kommune – sofern diese Option der Flexibilisierung genutzt wird „die Gründe für die von ihr gewählte Differenzierung darlegen, um verfassungsrechtlich abzusichern, dass die Grenzen des Gleichbehandlungsgebotes trotz der differenziert getroffenen Belastungsentscheidung oder der Lenkungsmaßnahmen nicht überschritten werden“. Er führt zu den in der Begründung enthaltenen Hinweisen aus, hält diese allerdings nicht für hilfreich. Er unterstreicht, dass der Gesetzentwurf nicht umsetzbar ist und dass sowohl die Verwaltung, als auch vermutlich die Politik das Ziel teilen, dass das Wohnen bezahlbar sein muss. Die kommunalen Spitzenverbände weisen bereits seit zwei Jahren darauf hin, dass die anstehende Grundsteuerreform zu einer Verteuerung des Wohnens führt. Weiter geht er auf die Probleme der Umsetzbarkeit in Bezug auf die unterschiedlichen Abrechnungssysteme der Kommunen ein. Eine Umsetzung bis zum Jahresende ist seiner Auffassung nach unwahrscheinlich. Für die Ratssitzung im September soll eine Beschlussvorlage eingebracht werden.

 

Herr Eiche bedankt sich für die Darstellung und fragt, ob eine Entscheidung über die Annahme der Option der differenzierten Hebesätze im Rat getroffen wird.

 

Herr Gerbersmann bestätigt dies.

 

Herr König merkt an, dass es auch ohne die Differenzierung der Hebesätze Empfehlungen zu diesen geben sollte, damit Kommunen ein aufkommensneutrales Ergebnis erzielen können. Er fragt, ob es diesbezüglich bereits Ergebnisse seitens des Landes gibt.

 

Herr Gerbersmann antwortet, dass diese Hilfestellungen noch nicht vorliegen. Dies ist allerdings nicht vorrangig dem Land zuzurechnen. Vielmehr müssen zunächst alle Grundsteuerbescheide in das Programm übernommen werden. Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen in NRW liegt eine Fehlerquote von fast 75 % vor. Erst wenn diese Fehler abgestellt sind, kann die Anzahl der Messbescheidspunkte für Hagen ermittelt werden.

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