16.05.2024 - 1 Einwohnerfragestunde

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr K. führt zu den ihm vom Jobcenter genehmigten finanziellen Leistungen aus und fragt, wieso diese nicht angemessen sind.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass Einzelfälle und Einzelsachverhalte nicht im Rahmen der Einwohnerfragestunde beantwortet werden können. Er bietet an, das konkrete Anliegen über das Büro des Oberbürgermeisters einzureichen, sodass die Fragestellung an das Jobcenter weitergegeben werden kann.

 

Herr O. erklärt, dass er selbst Beteiligter in Sozialgerichtsverfahren gegen die Stadt Hagen und das Jobcenter ist. Seiner Auffassung nach missachten die beiden Behörden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Hierzu führt er aus, dass sich die Behörden von einer Rechtsanwaltssozietät vertreten lassen, obwohl dies bei der Führung von Sozialgerichtsverfahren nur gerechtfertigt ist, wenn der notwendige juristische Sachverstand in der Behörde nicht vorhanden ist. Er möchte wissen, welche zusätzlichen Kosten durch Vergütungsvereinbarungen mit der externen Rechtsanwaltskanzlei bisher entstanden sind.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt zu, dass die Frage an das Jobcenter weitergegeben wird. Inwieweit diese Frage beantwortet werden kann und darf, entzieht sich seiner Kenntnis. Er widerspricht der Aussage, dass sich die Stadt Hagen in solchen Fällen anwaltlich vertreten lässt.

 

Herr O. kritisiert, dass das Jobcenter bzw. das Sozialamt weder beratend noch aufklärend bzgl. der Betriebskosten von Gasthermen tätig ist. Er fragt, wer für die Nichtbewilligung dieser Leistungen verantwortlich ist und wer für den finanziellen Schaden aufgrund von ausbleibender Beratung haftet.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

 

Herr G. erkundigt sich, wieso der Jahresabschluss der Stadt Hagen, seiner Meinung nach, unlesbar und unüberprüfbar aufgestellt ist.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass der Jahresabschluss entsprechend der formalen Voraussetzungen aufgestellt ist. Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss auf ordnungsgemäße Aufstellung geprüft.

 

Herr G. ergänzt, dass ein Jahresabschluss auch für Bürgerinnen und Bürger lesbar sein muss und weist diesen daher ausdrücklich zurück.

 

Herr H. fragt, wie mit behinderten Personen umgegangen wird, die in Mietwohnungen leben, deren ursprünglicher Vermieter enteignet und die Wohnung von der Stadt Hagen aufgekauft worden ist.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass konkrete Einzelsachverhalte in der  Einwohnerfragestunde nicht erörtert werden können und bittet darum, hier ggf. einen Hinweis an das Büro des Oberbürgermeisters zu geben.

 

Herr H. fragt weiter, wo Menschen untergebracht werden, wenn keine Alternativwohnung zur Verfügung gestellt wird. Außerdem fragt er, wo es in Hagen Unterkünfte für obdachlose Frauen gibt und was die Betroffenen machen können, wenn die angebotene Wohnung unzumutbar ist.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass sich die Verwaltung um die Wohnraumsicherung und Vermeidung von Obdachlosigkeit kümmert. Sollten Einzelfälle von drohender Obdachlosigkeit oder Fälle von Unangemessenheit der Unterbringung bekannt sein, bittet er um einen Hinweis an das Büro des Oberbürgermeisters, damit die Verwaltung dem Einzelfall nachgehen kann.

Reduzieren

 

Reduzieren

 

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=4198&TOLFDNR=345272&selfaction=print