15.02.2024 - 6.7 Nachbesetzung im Aufsichtsrat der Werkhof gem. ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 15.02.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass der Oberbürgermeister für die Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses gem. § 13 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der HVG i. V. m. § 48 Abs. 2 GmbHG folgende Gesellschafterbeschlüsse fasst:
- Die Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) stimmt einer Entsendung von Herrn Hens Ohlsen als Aufsichtsratsmitglied und Vertreter der HVG in die laufende Amtsperiode des Aufsichtsrates der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH (Werkhof) auf Grundlage von § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages des Werkhofs zu.
- Die Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) stimmt einer Entsendung von Herrn Hens Ohlsen als Aufsichtsratsmitglied und Vertreter der HVG in die laufende Amtsperiode des Aufsichtsrates der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH (HaWeD) auf Grundlage von § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der HaWeD zu.
