18.09.2024 - 3.1 Fritz-Steinhoff-Park, hier: Sachstandsbericht
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Sport- und Freizeitausschuss
- Datum:
- Mi., 18.09.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Stephanie Roth
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Niemann erklärt den kurzfristig eingereichten Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Hagen Aktiv und FDP. Frau Niemann gibt an, dass laut Beschluss im zweiten Quartal 2023 ein Lärmgutachten in Auftrag gegeben werden sollte, im dritten Quartal sollte eine Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt werden sollte sowie im vierten Quartal die Ausschreibung Planungsleistungen gemacht werden sollte. In 2024 sollte der Politik dann die Entwurfsplanung vorgestellt werden. Da Frau Niemann all dies in der Umsetzung vermisst, fragt sie nach den Gründen und äußert die Sorge, dass dafür vorgesehene Gelder verloren gehen könnten.
Herr Keune antwortet, dass dieses Thema bereits in der BV Mitte ausführlich erörtert wurde und er zu diesem Thema nur teilweise aussagefähig sei, da kein Vertreter des zuständigen Fachbereiches anwesend ist. Bisher habe die Fachverwaltung sich darauf orientiert, ein Gesamtkonzept für die Erneuerung des Fritz-Steinhoff-Parks vorzulegen, um dann abgestimmte Einzelmaßnahmen vornehmen zu können. Dass dies nicht weiter zielführend ist, habe man in der BV Mitte bereits festgestellt. Nun möchte man eine überschaubare Rahmenplanung für die Abstimmung einzelner Module und Teilflächen anfertigen. Dies betrifft auch den sogenannten Käfig-Bolzplatz. Bezüglich des gestellten Sachantrages empfiehlt Herr Keune eine Empfehlung an die BV Mitte zu geben, um es dort zur Diskussion zu geben.
Frau Niemann stimmt zu, die Empfehlung an die BV Mitte zu geben und fragt, warum in der bisherigen Zeit nichts passiert ist? So ist in der Vorlage aufgeführt, dass der Boden des Käfigs kontaminiert ist und abgetragen werden muss; ferner soll der Käfig nicht als solcher erhalten bleiben; ebenso sind die vorhandenen Korbanlagen nicht nutzbar. Da die dafür vorgesehenen Gelder vorhanden waren, fragt Frau Niemann, warum hier noch nichts passiert ist.
Herr Keune antwortet, dass man sich noch nicht über die konkrete Nachnutzung im Klaren gewesen sei, wie er bereits ausgeführt hat. Ihm sei auch nicht bekannt, dass es zu dem im Antrag angegebene Wasserspielplatz einen entsprechenden Beschluss gebe. Dies müsste in der BV-Mitte diskutiert werden. Problematisch sei auch, dass ein reiner Rückbau konsumtiv zu betrachten ist, eine Umbaumaßnahme hingegen investiv umgesetzt werden kann. Eine modulare Planung und Loslösung vom geplanten Kinder- und Jugendzentrum würden eine separate Betrachtung des Käfigs erlauben und nach einer erfolgten Beschlussfassung der BV Mitte könne eine Umsetzung schneller erfolgen.
Frau Heuer erklärt die Unterstützung für den Antrag und wundert sich ebenfalls über die lange Zeitspanne, in der nichts passiert ist und den mittlerweile sehr schlechten Zustand des Käfigs, hier gebe es akuten Handlungsbedarf. Den in der Vorlage aufgeführten Vergleich mit dem Brunnen im Volkspark findet sie sehr bedenklich, da es sich hier um einen Brunnen und nicht um einen ausgewiesenen Wasserspielplatz handelt. Ein Wasserspielplatz unterliegt anderen Bestimmungen. So müsse zum Beispiel ein Wasserzusatz gegen die Bildung von Algen zugeführt werden. Vermutlich sei eine offizielle Zulassung zur Nutzung als Wasserspielplatz gar nicht zulässig.
Herr Keune merkt erneut an, dass es sinnvoll ist, die geplante Maßnahme des Käfigs von dem geplanten Kinder- und Jugendzentrum zu entkoppeln. Dazu benötige es aber noch einen entsprechenden Beschluss. Ebenso muss noch die Finanzierung geklärt werden, hier liegen die Zuständigkeiten bei der BV Mitte. Herr Keune empfiehlt nochmals, eine Empfehlung an die BV Mitte zu tätigen, um dort dann einen entsprechenden Entschluss zu fassen.
Beschluss:
- Der Sport- und Freizeitausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung des Wasserspielplatzes am Standort des ehemaligen „Käfigs“ sachlich und fachlich von der freiraumplanerischen Gesamtbetrachtung des Fritz-Steinhoff-Parks abzutrennen und unverzüglich mit den Planungen eines Wasserspielplatzes zu beginnen.
- Die freiraumplanerische Gesamtbetrachtung geschieht dann unter Berücksichtigung des kurzfristig zu planenden Wasserspielplatzes.
- Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich mit dem Rückbau der oberflächlichen Anlagen zu beginnen. Dafür wird sie anteilig die im Haushalt 2024/2025 ausgewiesenen Projektmittel einsetzen. Ziel ist es, kurzfristig auch die materielle Grundlage für den Bau des Wasserspiel-platzes zu schaffen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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273,1 kB
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