26.06.2024 - 3.2 Wasserspielplatz Emst auf dem ehemaligen Bolzplatz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Gremium:
- Sport- und Freizeitausschuss
- Datum:
- Mi., 26.06.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Frank Henkes
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Niemann erklärt den Inhalt der Beschlussvorlage. So ist der vorhandene Bolzplatz zurzeit nicht bespielbar und stellt somit eine nicht bespielbare Freizeitfläche dar. Mit dem Antrag erhofft sich Frau Niemann neue Erkenntnisse bezüglich der Planung seitens der Verwaltung mit dem Areal.
Herr Thieser bemerkt, dass im Fall eines positiven Beschlusses eine entsprechende Stellungnahme der Verwaltung zur nächsten Sitzung des Sport- und Freizeitausschusses und der Bezirksvertretung Mitte im September zu erwarten sei.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt zu berichten, wie weit die Bearbeitung des geplanten Wasserspielplatzes im Fritz-Steinhoff-Park vorangekommen ist, wann die Bürgerbeteiligung stattfinden soll / stattgefunden hat und ggf. mit welchem Ergebnis die Bürgerbeteiligung abgeschlossen wurde.
Darzustellen ist insbesondere,
1. wie der aktuelle Projektzeitplan der Verwaltung aussieht.
2. welche konkreten Kosten für Rückbau und Entsorgung bei Herstellung eines
Wasserspielplatzes absehbar anfallen werden.
3. wie der Wasserspielplatz vor einer möglichen denkmalgerechten Wiederherstellung /
Modernisierung / Neugestaltung des Parks realisiert werden kann.
4. welche Ergebnisse hinsichtlich der Lärmemissionen eines Wasserspielplatzes auf dem
Gelände des ehemaligen Bolzplatzes möglicherweise bereits vorliegen.
5. welche Ergebnisse aus der Überprüfung des Fritz-Steinhoff-Parks im Hinblick auf eine
mögliche Relevanz als Gartendenkmal durch den Landschaftsverband Westfalen Lippe
LWL ggf. bereits vorliegen.
6. ob weiterhin sichergestellt ist, dass die im Haushalt vorgesehenen projektbezogenen
Mittel zeitgerecht abgerufen werden können.
7. ob die Finanzierung zur Not aus nicht abgeflossenen Invest-Mittel erfolgen kann.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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333,6 kB
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