22.08.2006 - 6.20 10. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hagen v...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hoffmann entschuldigt sich hier für einen gestalterischen Fehler in der Vorlage.

Zu der Einschränkung der Veröffentlichungsweise möchte Herr Thormählen die alte Fassung beibehalten.

Herr Glaeser lässt über die verschiedenen Punkte der Vorlage, wie interfraktionell abgestimmt, getrennt abstimmen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen einen Beschluss zu fassen, wie er Gegenstand der Verwaltungsvorlage 1025/2005 ist, mit folgenden Änderungen:

 

1.                  zu Ziff. 3 (§ 10 Abs. 2 Buchst. f)

zu Ziff. 5 (§ 10 Abs. 2 Buchst. s)

zu Ziff. 5 (§ 10 Abs. 3 Satz 1)

Die Bestimmungen sollen in der alten Fassung erhalten bleiben.

 

2.                  zu Ziff. 7 (§ 19 Abs. 1 Buchst. b sowie Abs. 3 Buchst. d)

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte nimmt die vorgeschlagene Änderung zur Kenntnis.

 

3.                  zu Ziff. 9 a (§ 10 Abs. 2 Buchst. o)

Die Bezirksvertretungen sollen bei verkehrslenkenden Maßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung, wie z.B. die Einrichtung, Erweiterung, Verkleinerung, Ausgestaltung oder Aufhebung von Tempo-30-Zonen zuständig sein.

 

4.                  zu Ziff. 9 b (§10 Abs. 5 Buchst. u)

Die Bezirksvertretungen sollen auch bei der Veräußerung von städtischen Grundstücken angehört werden.

 

Abstimmungsergebnis zu Ziff. 1-7 und 9 a und 9 b

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

Abstimmungsergebnis zu Ziff. 8 (§ 23)

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 2

Enthaltungen:

 1

 

 

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