22.08.2006 - 6.20 10. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hagen v...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.20
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 22.08.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hoffmann entschuldigt sich hier für einen gestalterischen Fehler in der Vorlage.
Zu der Einschränkung der Veröffentlichungsweise möchte Herr Thormählen die alte Fassung beibehalten.
Herr Glaeser lässt über die verschiedenen Punkte der Vorlage, wie interfraktionell abgestimmt, getrennt abstimmen.
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen einen Beschluss
zu fassen, wie er Gegenstand der Verwaltungsvorlage 1025/2005 ist, mit
folgenden Änderungen:
1.
zu Ziff. 3 (§ 10 Abs. 2 Buchst. f)
zu
Ziff. 5 (§ 10 Abs. 2 Buchst. s)
zu
Ziff. 5 (§ 10 Abs. 3 Satz 1)
Die
Bestimmungen sollen in der alten Fassung erhalten bleiben.
2.
zu Ziff. 7 (§ 19 Abs. 1 Buchst. b sowie
Abs. 3 Buchst. d)
Die
Bezirksvertretung Hagen-Mitte nimmt die vorgeschlagene Änderung zur Kenntnis.
3.
zu Ziff. 9 a (§ 10 Abs. 2 Buchst. o)
Die
Bezirksvertretungen sollen bei verkehrslenkenden Maßnahmen von grundsätzlicher
Bedeutung, wie z.B. die Einrichtung, Erweiterung, Verkleinerung, Ausgestaltung
oder Aufhebung von Tempo-30-Zonen zuständig sein.
4.
zu Ziff. 9 b (§10 Abs. 5 Buchst. u)
Die
Bezirksvertretungen sollen auch bei der Veräußerung von städtischen
Grundstücken angehört werden.
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Abstimmungsergebnis zu Ziff. 1-7 und 9 a und 9 b |
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X |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
17 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
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Abstimmungsergebnis zu Ziff. 8 (§ 23) |
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X |
Mit Mehrheit beschlossen |
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Dafür: |
14 |
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Dagegen: |
2 |
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Enthaltungen: |
1 |
