07.02.2024 - 6.3 Errichtung einer zweizügigen Grundschule einsch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Mi., 07.02.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Soddemann erklärt, dass man nach eingehender Prüfung der Södingstraße, als Option für einen neuen Schulstandort, heute endlich an dem Punkt sei, an dem man konkrete Vorschläge und Planungen bekannt geben könne und auch entsprechende Beschlüsse gefasst werden können, wie an der Södingstraße nun weiter verfahren werden soll.
Herr Bihs erklärt, dass die HEG vor Kurzem ein Grundstück in der Södingstraße erworben hat. Dieses Grundstück sei im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft worden, und die Studie sei zu dem Ergebnis gekommen, dass auf dem Grundstück eine zweizügige Grundschule mit Turnhalle erbaut werden könnte.
Leider gebe es einen kleinen Rückschlag durch ein EuGH Urteil zu Störfallbetrieben in unmittelbarer Umgebung. Hier ist es der Fall, dass man sich in unmittelbarer Nähe zu einem Störfallbetrieb, nämlich den Edelstahlwerken Südwestfalen befindet.
Die Thematik soll im Rahmen einer Bauvoranfrage geklärt werden. Da nun wohl auch die Bezirksregierung mit involviert werden muss, könne es allerdings zu Bauverzögerungen kommen. Herr Bihs geht hier von einer Verzögerung von ca.
6-9 Monaten aus. Trotzdem sagt er, die HEG würde zunächst an dem Fertigstellungstermin zum Schuljahr 2027/2028 festhalten.
Herr Rudel erkundigt sich, ob sich dieser Störfallbetrieb und die EU-Gesetzgebung hierzu nun auf alle Neubauten bezieht oder lediglich auf Schulen?
Herr Bihs erklärt, dass es sogenannte schutzbedürftige Nutzungen gibt. Bei einer Schule ist eine schutzbedürftige Nutzung gegeben und diese würde unter diese Betrachtung fallen. Gleichzeitig gibt es sozioökonomische Faktoren, die dafürsprechen, dass man genau an dieser Stelle eine Schule baut, doch diese Gegenstände müssen gegeneinander abgewogen werden.
Die Frage sei, in wie weit ein Betreiber eines Störfallbetriebes schutzbedürftige Nutzung unterbinden könne. Bei dem EuGH Urteil ging es um einen Baumarkt oder ein Gartencenter in der Nähe eines sogenannten Störfallbetriebes. Die Thematik sei noch Neuland aktuell.
Frau Soddemann fügt hinzu, dass die Bezirksregierung natürlich beteiligt sei und dass man aus dem Bereich Schule alles daran setzen werde, über die eigenen Kanäle an die Bezirksregierung deutlich zu machen, dass es sich hier um eine hoheitliche Aufgabe handelt und die Schulverwaltung sich sonst nicht mehr in der Lage sehe ihren Aufgaben nachzukommen.
Beschluss:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, über die Hagener Erschließungsgesellschaft (HEG) einen konkreten Planungsentwurf erstellen zu lassen und diesen anschließend den politischen Gremien vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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