13.06.2006 - 5.18 Sport- und Freizeitbad Ischelanda) Teiländerung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.18
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 13.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen.
a)
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 85 “Sport und
Freizeitbad Ischeland” zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen gemäß § 1
Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
b)
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/06
(582) “Sport- und Freizeitbad Ischeland” gemäß § 2 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung.
Geltungsbereiche:
Die Geltungsbereiche beider Bauleitplanverfahren sind deckungsgleich. Sie umfassen das Freibadgelände Ischeland und die im Süden vorgelagerte Stellplatzanlage sowie den Teilabschnitt der Stadionstraße zwischen der Ischelandhalle und der Houbenstraße.
Sie umfassen in der Gemarkung Eckesey, Flur 8 die Flurstücke 341, 342, 347, 348, 349, 350 und teilweise das Flurstück 338 sowie aus Flur 9 teilweise die Flurstücke 167 und 407. Ferner liegen in den Geltungsbereichen aus der Gemarkung Hagen, Flur 1 das Flurstück 862 und teilweise die Flurstücke 863 und 864.
Die Abgrenzung beider Plangebiete
verläuft im Uhrzeigersinn wie folgt (s. Lageplan):
Westlich der Stadionstraße ab der
Abzweigung zur Grundschule verläuft die Grenze zwischen Ischelandteich und
Stadionstraße entlang, die auf dem Abschnitt zwischen Kindergarten und
Houbenstraße nur als Fußweg ausgebaut ist, bis zum Haus Stadionstraße Nr. 10.
Im Norden verläuft die Abgrenzung die hinteren Grundstücksgrenzen der Straßen
“Am Freibad” und “Zur Heide” entlang. Im Osten grenzen
Kleingartenanlagen an. Im Südosten verläuft die Grenze entlang des Weges am
Stadion vorbei. Die Grenze quert diesen Weg in südliche Richtung zum Vorplatz
des Stadions. Die südliche Grenze umfasst die Stellplatzanlage vor dem Stadion
und deren Zufahrt von der Stadionstraße.
In den im Sitzungssaal aufgehängten
Lageplänen im Maßstab 1 : 500 bzw. 1 : 1000 sind die Plangebiete eindeutig
dargestellt.
Nächster Verfahrensschritt:
Die Bürgeranhörung soll im Herbst
2006 stattfinden.
