12.09.2024 - 6.5 Bebauungsplan Nr. 4/24 (719) Gesamtschule Dünni...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/24 (719) Gesamtschule Dünningsbruch gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeitltigen Fassung.

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4/24 (719) Gesamtschule nningsbruch liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Eppenhausen, in der Flur 2 und umfasst die Flurstücke 95, 103, 105, 106, 107, 108, 658 und 659. Im Norden wird das Plangebiet durch die Berchumer Straße, im Osten durch Waldfläche, im Süden durch Gehölzbestand und im Westen durch Wohnbebauung an der Feithstraße begrenzt.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt

Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

-

-

SPD

4

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

2

-

-

AfD

1

-

-

Hagen Aktiv

-

-

1

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

-

-

FDP

-

1

-

Die Linke

1

-

-

HAK

-

-

-

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

1

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=4179&TOLFDNR=349791&selfaction=print