14.03.2024 - 6.10 Bebauungsplan Nr. 1/15 (664) Wohnbebauung Am Qu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Freund sagt, dass der aktuelle Plan 18 Einfamilienhäuser und fünf Doppelhäuser umfasst. Sie möchte wissen, wann das konkretisiert wird und warum die Mehrfamilienhäuser aus den vorangegangenen Plänen weggefallen sind.

Am südlichen Ende gibt es nun einen Gehweg, sie fragt, ob der unbedingt erforderlich ist.

 

Herr Romberg erwidert, dass das jetzige Bebauungskonzept sicher vom Investor und der HEG stammt und im endgültigen Bebauungsplan dann noch festgelegt wird. Bezüglich des Weges hat sich die Verwaltung nach eigener Aussage noch nicht festgelegt- ob Treppe, Fußweg, Fahrradweg, die Planung ist noch komplett offen.

 

Herr Ludwig fragt nach dem letzten Satz der Vorlage. Es sollen eine Reihe von Bäumen gefällt werden. Er bittet um Erklärung, was es damit auf sich hat und warum das notwendig ist.

 

Herr Keune schlägt vor diese Frage mit in den UKM zu nehmen, wo die Vorlage ebenfalls beraten wird.

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Beschluss:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Anpassung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/15 (664) Wohnbebauung Am Quambusch Verfahren nach § 13a BauGB und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 14.02.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 14.02.2024 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/15 (664) Wohnbebauung Am Quambusch Verfahren nach § 13a BauGB liegt im Stadtbezirk Haspe, in der Gemarkung Westerbauer, Flur 5 und umfasst die Flurstücke 611, 894 (teilw.), 959 und 960. Nördlich entlang des Plangebietes verläuft die Stre Am Quambusch.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt

 

Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet und die öffentliche Auslegung sollen nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage