14.03.2024 - 6.5 Sachstandsbericht zur aktuellen Rechtslage im B...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Ludwig ist verwundert, dass diese Vorlage nur im SBW beraten wird und nicht im UKM.

 

Herr Keune erwidert, wenn ausdrücklich gewünscht, kann diese Vorlage auch dort beraten werden.

 

Herr Beilein erklärt, dass das Thema zunächst bezüglich des Regionalplans behandelt wird und aktuell Flächen für Windenergie gesucht werden.

Er möchte im UKM beraten, sobald diese gefunden sind.

 

Herr Keune ergänzt, dass die aktuelle Vorlage durchaus zur Kenntnisnahme auch schon jetzt im UKM beraten werden kann.

 

Herr Klepper sagt zu, dass die Schriftführung des UKM entsprechend informiert wird.

 

Herr Römer beklagt, dass die Abstandsregelung von 1.250 m auf kommunaler Ebene durch einen Erlass des Landes nicht mehr gilt und der Stadt ihre Gestaltungsfreiheit nimmt. Herr Römer möchte wissen, ob nun ein Investor in Haspe, beispielsweise, wo es noch keine Windräder gibt, einfach bauen darf. Er möchte wissen, inwiefern die Stadt überhaupt noch auf die Standortfindung Einfluss nehmen kann.

Er würde eine konzentrierte Aufstellung an einem Standort bevorzugen, um Bürger und Stadtbild zu schonen.

 

Herr Keune erläutert, dass die Vorlage beschreibt, wie die bundesgesetzliche Regelung Umsetzung finden soll. Der Bundesgesetzgeber hat in Übereinstimmung mit einer Ländermehrheit beschlossen die Richtung anzugeben, um deutschlandweit den Ausbau der regenerativen Energien voranzubringen. Vom Grundsatz her trägt die Mehrheit des Rates diese Entscheidung mit. Das „Wind an Land“- Gesetz hat die Länder verpflichtet, entsprechende Zonen auszuweisen. Die Länder haben ihrerseits die Regionalverbände beauftragt, den Regionalplan „Wind“ aufzustellen, in dem die verpflichtenden Flächen im Regionalverband auf Städte und Gemeinden verteilt sind.

Außerhalb dieser Flächen Windräder aufzustellen ist, aufgrund hoher Auflagen für Außenbereichsvorhaben, nur sehr begrenzt möglich. Über die im Regionalplan ausgewiesenen Flächen hinaus, ist mit keinen weiteren zu rechnen.

Eine Einflussnahme der Stadt Hagen auf die Flächenfindung besteht insofern, als dass die Stadt beim Regionalverband Ruhr (RVR) Einwände erheben kann, wenn sie Standorte für ungeeignet hält.

 

Herr Keune sagt zu, dass im fortlaufenden Verfahren weiter berichtet wird.

 

Herrn Grzeschista gefällt die Vorlage, auch wenn er nicht von allen Punkten überzeugt ist. Er bezweifelt, dass die Stadt ausreichend gehört wird, wenn Einwände bestehen. Er möchte wissen, ob es einen konkreten Zeitplan für die Aufstellung des Regionalplans „Wind“ gibt, um sich für die Beratung in den einzelnen Ausschüssen im Vorfeld systematisch vorbereiten zu können. Herr Grzeschista sieht schon jetzt einige riskante Standorte außerhalb der möglichen Zentralbereiche.

 

Herr Beilein sagt, dass noch nicht bekannt ist auf welche Flächen sich der RVR festlegt. Der RVR hat alle Kommunen im April nach Essen eingeladen, um einen Entwurf vorzustellen. Danach sollte eine Gremiumsbeteiligung erfolgen.

Vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) gibt es bereits eine Fachstudie. Nach dieser sind im Bereich des östlichen Ruhgebiets vom Kreis Recklinghausen und dem Kreis Unna große Vorranggebiet vorgesehen. Seiner Meinung nach erscheint eine Abweichung hiervon unwahrscheinlich.

Inwiefern bereits bestehende Windkraftanlagen angerechnet werden, ist noch zu klären. Nach Herrn Beileins Einschätzung ist es durchaus möglich, dass auf städtischem Gebiet nichts weiter installiert wird.

 

Herr Römer berichtet, dass der Waldweg zwischen Dahl und Hohenlimburg durch die Arbeiten, welche aufgrund eines Windkraftradbaus in Dahl anfallen, auf eine 8 m breite Schotterstrecke ausgebaut worden ist. Nach seiner Beobachtung ist am Standort auf 36 m Breite 8 m tief Erde ausgehoben worden. Seiner Meinung nach stellt das einen massiven und zerstörerischen Eingriff in den Waldbestand dar.

Er möchte wissen, inwiefern die Stadt darauf einwirken kann, Windkrafträder aus dem Wald herauszuhalten.

 

Herr Beilein bekräftigt, dass das Thema Wald Teil des neuen Landesentwicklungsplans und damit des Regionalplans sein wird. Laubwald ist ein sehr hohes Schutzgut. „Wind im Wald“ soll es, wenn, dann im Nadelwald geben oder in bereits beschädigtem Waldgebiet, das ansonsten auch keinen Schutzstatus hat.

Wenn eine Aufstellung im Wald aber genehmigt ist, geht dies mit einem großen Bauvorhaben einher, welches auch erschlossen werden muss.

 

Herr Römer wirft ein, dass es ihm auch hier um die fehlende Möglichkeit für kommunale Selbstverwaltung geht.

 

Herr Klepper stellt klar, dass die kommunale Selbstverwaltung bei bestehendem Bundesrecht zurückstehen muss. Wenn eine neue Vorlage kommt, wird diese beraten werden.

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Zur Kenntnis genommen

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=4176&TOLFDNR=343215&selfaction=print