14.03.2024 - 2.2 Mündliche Mitteilungen

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Herr Beilein berichtet, dass der Regionalplan Ruhr, nach einem langen Neuaufstellungsverfahren, nun rechtskräftig ist. Für die Stadt Hagen von Relevanz, weil zum einen dadurch nun eine Geschäftsgrundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gegeben ist. Zum anderen betrifft das bereits im Verfahren befindliche Bebauungspläne, insbesondere zum Thema Einzelhandel, z.B. Fleyer Str. oder auch Bebauungsplan Grundschötteler Straße. Diese können jetzt zum Abschluss gebracht werden, weil sie durch den neuen Regionalplan nun an die übergeordneten Ziele der Raumordnung angepasst sind.

Gegen den neuen Regionalplan ist aber auch schon Klage erhoben worden.

Inwiefern die Klage Erfolg haben wird, ist unklar. Ist sie erfolgreich, ist nach Einschätzung von Herrn Beilein aber durchaus möglich, dass Teile des Regionalplanes weiterhin Bestand haben werden.

Herr Beilein hofft, dass die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans rasch erfolgen wird, so dass mit der Regionalplanung auch bald in die Abstimmung gegangen werden kann. Ein zentraler Punkt ist die Gewerbeflächenausweisung.

 

Herr Grzeschista fragt, ob im jetzt gültigen Regionalplan der Stand der Windenergieplanung aktuell oder in der Überarbeitung ist.

 

Herr Beilein erklärt, dass in einer ersten Änderung des neuen Regionalplans die Windenergieplanung mit aufgenommen wird. Im Neuaufstellungsverfahren war das Thema noch herausgehalten worden, muss jetzt aber wegen Landesplanungen und bundesgesetzlicher Vorgaben aufgenommen werden

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=4176&TOLFDNR=343188&selfaction=print