02.05.2006 - 3 Luftreinhaltplan Hagen Innenstadt- 1. Fortschre...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 02.05.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Fred Weber
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Berichterstatter: Herr
Dr. Bleicher
An der anschließenden
Diskussion beteiligen sich die Herren Thormählen, Homm, Löwenstein, Manfred
Weber und Glaeser und die Damen Richter und Schümer und für die Verwaltung Herr
Dr. Bleicher.
Zu dem Rechtsgutachten wird von Herrn Thormählen die Würdigung des
Gesundheitsschutzes der Bürger vermisst, der nach seiner Meinung durch die EU-Richtlinien
im Vordergrund stehen soll. In diesem Zusammenhang möchte er von der Verwaltung
wissen, ob über die bisher beschlossenen Maßnahmen hinaus auch andere
Möglichkeiten oder Vorschläge zum Emissionsschutz erarbeitet worden sind.
Hierzu erwidert Dr. Bleicher, dass hauptsächlich zum Zwecke des
Emissionsschutzes die Einrichtung einer weiteren Messstation und die
eventuellem, noch zur Diskussion stehende, Änderung der Umleitung angedacht
seien.
Auf Nachfrage von Herrn Homm sagt Herr Dr. Bleicher, dass die Umsetzung
der Messstation am Graf-von-Galen-Ring bedeutet, dass diese lediglich an die
Häuserfront zurückgesetzt werde. Die Kosten für eine weitere Station am
Bergischen Ring belaufen sich auf ca. 48 500 €, die durch einen
Zahlungsplan auf die Jahre 2006 und 2007 aufgeteilt werden. Es wird versucht,
eine eventuelle Bezuschussung aus Landesmitteln zu erreichen. Die
Hintergrundbelastung soll durch eine zusätzliche Messstation im Ferdinand
David-Park ermittelt werden.
Herr Dr. Bleicher entgegnet auf den Vorwurf der Untätigkeit der
Verwaltung von Frau Richter, dass Gespräche mit dem Landesumweltministerium und
der Bezirksregierung stattfinden und dass eine Sperrung des
Graf-von-Galen-Ringes bisher noch nicht notwendig wurde. Man wäre mit den
bisherigen Maßnahmen auf dem richtigen Wege.
Herr Löwenstein möchte wissen, ob das Aufstellen einer weiteren
Messstation am Bergischen Ring auch eine eventuelle Sperrung dieses Bereiches
zur Folge haben könne. Hierzu sagt Dr. Bleicher, dass es sich um eine Maßnahme
der Stadt Hagen handele, die keine entsprechenden Konsequenzen zur Folge habe.
Langfristig wird von Dr. Bleicher als Umleitungsmöglichkeit, auf
Nachfrage von Herrn Thormählen, die angestrebte Bahnhofshinterfahrung gesehen,
die eine nachhaltige Entlastung dieses Bereiches bedeuten würde.
Frau Schümer regt an, die Problematik durch Ursachenbekämpfung zu regeln.
Das heißt, Fahrzeuge nur mit verminderten Schadstoffausstoß den
Graf-von-Galen-Ring befahren zu lassen. Hierzu wird von Dr. Bleicher
ausgeführt, dass eine besondere Kennzeichnung der schadstoffärmeren LKW‘s
auf einem Gesetzgebungsverfahren durch die Instanzen ist. Eine Kontrolle wäre
nur durch die Polizei möglich.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat
nimmt das Rechtsgutachten zum Luftreinhalteplan Hagen Innenstadt zur Kenntnis.
2.
Im Hinblick
auf die Ergebnisse des Rechtsgutachtens und die angeregten Maßnahmen sollen mit
dem Umweltministerium NW und der Bezirksregierung Arnsberg Gespräche geführt
werden mit dem Ziel, eine temporäre Sperrung des Graf-von-Galen-Rings nur in
dem Rahmen vorzunehmen, wie diese der Ermittlung von
Immissionsgrenzwertüberschreitungen aufgrund von Verkehrsverlagerungen auf der
Umleitungsleitungsstrecke dienen.
3.
In den
Gesprächen soll auch das Ziel erreicht werden, die Messstation am
Graf-von-Galen-Ring so zu verlegen, dass die ermittelten Werte für die
Feinstaubkonzentrationen an der Baufluchtlinie repräsentativ sind und die Anforderungen der Anlage 2 der 22. BImSchV
eingehalten werden. Diese sieht vor, dass der Messeinlass nicht in nächster
Nähe von Quellen platziert werden darf, um die unmittelbare Einleitung von
Emissionen, die nicht mit der Umgebungsluft vermischt sind, zu vermeiden.
4.
Es soll eine
weitere Messstation für 1 Jahr auf dem Bergischen Ring zur Ermittlung von
Partikeln (PM10) und Stickstoffdioxid, ggf. mit finanzieller Hilfe des Landes,
errichtet werden.
