02.05.2006 - 7.6 Widmung der Flächen unter den Arkaden zwischen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 02.05.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und
Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV
NRW 1996 S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2004 (GV NRW S. 259),
die Widmung der Flächen unter den Arkaden zwischen dem Grundstück
Stresemannstr. 10 und dem Grundstück Graf-von Galen-Ring 17 einschließlich.
Die Widmung wird auf den Fußgängerverkehr beschränkt.
Die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke Gemarkung Hagen Flur 46
Flurstücke 34, 44, 45, 49, 50, 53, 58, 80, 83 und 84.
Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3
Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW und wird der Straßenuntergruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 3 StrWG NRW zugeordnet; sie
dient dem Gemeingebrauch.
In dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist die Verkehrsfläche gelb
mit roter Umrandung dargestellt.
