02.05.2006 - 7.5 Anliegerbeitragspflichtige Wiederherstellungsma...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 02.05.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Ilona Schaefer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Berichterstatter: Herr Grothe
Herr Grothe führt aus, dass es sich nicht um eine, durch die Presse
sogenannte, unzulässige Finanzierungsmöglichkeit von Straßenbaumaßnahmen
handeln soll. Vielmehr sollen notwendige Wiederherstellungsmaßnahmen zeitnah
realisiert werden können.
An der anschließenden Diskussion beteiligen sich die Herren Löwenstein,
Homm, Thormählen und Frau Richter, für die Verwaltung die Herren Grothe,
Hegerding und Haneke.
Frau Richter möchte zunächst die Begriffe “laufende
Instandsetzung” und “Wiederherstellung” im Sinne des KAG
erläutert haben. Erklärend führt Herr Hegerding aus, dass es sich bei
Instandhaltung von Straßen um reines Flickwerk handelt, dass auch nicht
abrechenbar ist und Wiederherstellungsmaßnahmen dann nötig werden, wenn alte
Straßen nicht mehr zu flicken sind, insbesondere wenn Versorgungsleitungen
verschiedenster Stellen in die Straße eingebracht werden. Hierbei werden Bürgerbeteiligungen
nötig.
Auf Nachfrage von Frau Richter führt Herr Hegerding weiter aus, dass im
Rahmen der aktuellen Rechtsprechung Bürger an stark befahrenen Straßen in der
Regel prozentual nicht mehr oder weniger in Anspruch genommen werden als
andere. Entgegen einer nicht abrechenbaren Erneuerung der Fahrbahndecke sind
Wiederherstellungsmaßnahmen solche, mit einer nachhaltigen Wirkung von
mindestens 25 Jahren und innerhalb dieses Zeitraumes nicht erneut
beitragspflichtig werden können.
Des Weiteren wird von Herrn Hegerding auf Anfrage von Herrn Homm
bestätigt, dass bisher von der Stadt Hagen zu wenig Maßnahmen als
beitragspflichtig abgerechnet wurden.
Auf den Hinweis von Herrn Thormählen, erklärt Herr Hegerding, dass genau
festgelegt sei, ab welchem technischen Aufwand eine Straßenbaumaßnahme
abrechenbar ist.
Herr Löwenstein verweist auf den Beschluss der Bezirksvertretung
Hagen-Nord vom 26.04.2006, der als Tischvorlage ausgelegt war und als Anlage
18 Gegenstand der Niederschrift ist, und beantragt, auch so zu
beschliessen.
Herr Glaeser lässt hierüber abstimmen.
Beschluss:
Reine Wiederherstellungsmaßnahmen an Straßen (Fahrbahndecke,
Straßenentwässerung, Versorgungsleitungen, Beleuchtung), die nach § 8 KAG
abrechenbar sind, sind zwischen den Trägern der Maßnahmen zu koordinieren und
zu planen.
Eine Beschlussfassung hierüber erfolgt in der jeweils zuständigen
Bezirksvertretung nach einer entsprechenden Informationsveranstaltung
für die betroffenen Anlieger.
