18.06.2024 - 4.2 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die GrünenHie...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kingreen erläutert den eingereichten Antrag.

 

Herr Voigt kritisiert die Haltung der einreichenden Fraktion hinsichtlich Vorschriften gegenüber den Bürgern. Bauen werde auch aufgrund der zahlreichen Auflagen immer teurer und die in Hagen festgelegten Standards seien trotz sich verändernder bundesgesetzlicher Regelungen schwer einzuhalten. Eine wie im Antrag geforderte konsequente Sanktionierung der bauenden Bürger könne man nicht unterstützen. Die Verwaltung solle eine Gegenüberstellung der Vorgaben des Bundesgesetzgebers und den Standards der Hagener Bauleitplanung aufstellen. Insbesondere der Vergleich von KfW 55 sowie KfW 40 und deren Anwendung müsse berücksichtigt werden. Man solle dem Willen der Bürger folgen und relevantere Probleme angehen, als beispielsweise Vorgaben aus Bebauungsplänen zu verfolgen. Man müsse dahin kommen, nach den gesetzlichen Vorschriften bauen zu lassen und keinen zu engmaschigen eigenen Regeln zu folgen. Dies würde dem steigenden Preisniveau gerecht werden und Hagen für bauwillige Bürger attraktiver machen.

 

Herr Klepper erinnert an seine Aussagen in der Presse, dass Hagen durch seine aktuellen und hohen Standards in der Bauleitplanung bereits ökologisch angepasste Neubauten ermögliche und einfordere. Die durch Frau Kingreen eingangs zitierte Bezeichnung „Mustersiedlung“ habe er nicht gewählt.

 

Herr Meier erinnert daran, dass die Standards in der Bauleitplanung in großem Einvernehmen aufgestellt worden seien. Man müsse davon ausgehen, dass die HEG als Veräußerer der Grundstücke auf die geltenden Regelungen hinweise. Zudem stünden diese auch im letztlich geschlossenen Kaufvertrag. Die durch die Antragstellerin angeführte Raiffeisenstraße fiele seines Wissens nach im Gegensatz zu den zuletzt beschlossenen Gebieten „Kuhlerkamp“ oder „Im Langen Lohe“ noch nicht unter diese Standards. Die Umsetzung der jeweils geltenden Regelungen müsse geprüft werden.

 

Herr Sporbeck führt aus, sowohl Verwaltung als auch Politik steckten einen großen Aufwand in die Abstimmung der Bebauungspläne und die Übereinkunft über die Vorgaben bzw. Standards. Das Ergebnis sei keine Einzelmeinung, sondern in der Regel das Ergebnis eines gemeinsamen Beschlusses. Bezugnehmen auf die Schlussbemerkung seitens Herrn Meier merkt er an, dass dies die Intention hinter dem eingebrachten Vorschlag darstelle. Man unterstelle niemandem eine bösartige Absicht zur regelwidrigen Gestaltung seines Grundstücks. Vielmehr gerieten Vorgaben bei den Bauherren in Vergessenheit. Aus naturschutz- und klimarelevanten Gesichtspunkten sei es erstrebenswert, diese Menschen frühzeitig auf Verbesserungsmöglichkeiten hinzuweisen und diese präventiv auf Fehlentwicklungen hinzuweisen.

 

Frau Kingreen merkt an, sie kritisiere nicht den Bau und seine Substanz an sich, sondern vielmehr die fehlende, weniger kostenintensive Begrünung durch heimische Sträucher, Bäume und Hecken. Im Wesentlichen seien die Vorgaben in den ausgewiesenen Baugebieten gleich. Daher sei eine Überforderung der Bauherren nicht das Problem, sondern das fehlende Bewusstsein dazu, keine Flächen zu versiegeln oder exotische und pflegeleichte Pflanzen zu nutzen. Man müsse sich klarmachen, dass das Artensterben neben dem Klimawandel eine existenzielle Bedrohung für die Menschheit sei. Den Wunsch Herrn Voigts nach mehr Orientierung der Politik an den Wünschen der Bürger könne sie in dem Punkt nicht nachvollziehen, da der Klimawandel unabhängig von aktuellen Meinungsbildern ein essentielles Thema darstelle. Da viele Gärten in den Neubaugebieten noch nicht angelegt seien, könne man durch Information der Bauherren noch wesentliche Effekte erzielen, um Insekten, Vögeln und dem Klima gerecht zu werden.

 

Herr Voigt entgegnet, niemand zweifele an, dass Verträge einzuhalten seien. Die in der Vorlage geforderten Strafvorschriften stießen auf Ablehnung und sprächen gegen eine Beschlussfassung.

 

Herr Meier merkt an, es handele sich um das laufende Geschäft der Verwaltung.

 

Herr Voigt wiederholt seine Bitte an die Verwaltung, die gesetzlichen Bestimmungen gegen die in Hagen geltenden Standards abgegrenzt darzustellen. Es gebe immer wieder auch auf bundesgesetzlicher Ebene Änderungen, die man berücksichtigen müsse. Er formuliert diesen Wunsch als geänderten Beschlussvorschlag.

 

Frau Kingreen entgegnet, gesetzliche Vorschriften würden sich im Zuge des Klimawandels eher verschärfen. Die Vorgaben zur Bebauung würden durch die Architekten bereits sichergestellt. In den Bebauungsplänen sei jedoch auch bereits jetzt klar geregelt, welche Standards bezüglich der Begrünung durch die Bauenden einzuhalten seien.

 

Herr König fasst zusammen, dass Bebauungspläne rechtsverbindliche Normen darstellten und man davon ausgehen müsse, dass die Verwaltung diese im Rahmen des laufenden Geschäfts überprüfe. Man habe einvernehmlich im Rat Anforderungen an Leitplanungen im Bebauungsrecht beschlossen. Nun sei es an der Zeit, zu überprüfen, ob diese Standards noch zeitgerecht seien. Dazu sei das vorgeschlagene Vorgehen durch Herrn Voigt geeignet.

 

Frau Kingreen äußert ihre Zustimmung, die Gegenüberstellung durch die Verwaltung vornehmen zu lassen. Sie wünsche sich dennoch, dass zukünftige Bauherren umfassend über die Vorgaben zur ökologischen Gestaltung der Gärten informiert würden.

 

Herr König erwidert, diese Aussage weiche vom eingebrachten Vorschlag ab. Man könne die Bauverwaltung über den zuständigen Dezernenten bitten, die Bauherren künftig auf die besonderen Auflagen aus den Bebauungsplänen schriftlich hinzuweisen. Darüber hinaus müsse man aber der laufenden Verwaltung vertrauen.

 

Frau Kingreen merkt an, ihre Aussage sei ein Alternativvorschlag gewesen, da die Vorlage auf keine Mehrheit treffe.

 

Herr Ludwig fasst die Diskussionsergebnisse zusammen und lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen und darzulegen, inwiefern die bundesgesetzlichen Standards von den in der Hagener Bauleitplanung festgelegten Vorgaben aus Bebauungsplänen abweichen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

3

 

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage