18.06.2024 - 6.1 Auswahl der Haltestellen für den barrierefreien...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 18.06.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:01
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Ann-Kathrin Rehm
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Funke teilt mit, dass es sich um die künftig zu Anfang jedes Jahres präsentierte Vorlage zum Ausbau der barrierefreien Haltestellen handele und erläutert dessen Inhalt.
Herr Voigt erinnert daran, dass man im UKM den Wunsch zum Ausdruck gebracht habe, die Standards zum Ausbau von barrierefreien Baustellen an die DIN 18040-3 anzupassen. Das Land NRW habe diese DIN für Vorhaben im besonderen Landesinteresse als verbindlich eingeführt. Er möchte wissen, ob das in der Vorlage präsentierte Musterblatt dieser Norm entspreche.
Frau Funke führt aus, dass grundsätzlich der Erlass aus dem Jahre 2012 gelte. Man habe in Gesprächen mit Straßen.NRW evaluiert, ob die neue DIN gelte. Es sei der Tenor angeklungen, dass die DIN nicht mehr vorgebe, als der Erlass. Daher halte man sich in den Standards an die Vorgaben des Landes. Bezüglich des Spaltmaßes an den Bahnsteigkanten befinde man sich im Grenzbereich.
Herr Meier fragt nach, ob das Vorgehen mit dem Fördermittelgeber und dessen Standards abgestimmt bzw. vereinbar sei.
Frau Funke führt aus, dass man seitens des Fördermittelgebers keine Anmerkungen zum alten Formblatt erhalten habe und auch beim Neuen mit keinen zu rechnen seien. Man könne dies vor Antragstellung nochmals prüfen lassen.
Herr Sporbeck möchte wissen, ob das Musterblatt die Vorgabe der DIN 18040-3 nach vertikalem und horizontalem Spaltmaß von maximal 5 cm erfülle. Den barrierefreien Ausbau nach dieser Norm habe man im März einstimmig beschlossen.
Frau Funke entgegnet, man müsse dies im Nachgang prüfen. Der ihr bislang bekannte Wert betrage 9 cm.
Herr Voigt ergänzt, man finde in der Norm keine Vorgabe zur Höhe der Bahnsteige. Lediglich die Barrierefreiheit an sich und das zuvor thematisierte Spaltmaß seien zu gewährleisten.
Frau Funke bestätigt die Aussage Herrn Voigts und ergänzt, dass dies an den individuellen Maßen der Busse sowie deren Anforderungen liege. Die Vorlage liefe erst im September in Seniorenbeirat und Beirat für Menschen mit Behinderungen, sodass man noch im zuvor tagenden UKM die Prüfungen darlegen könne. Aus planerischer Sicht sei es wichtig, bereits jetzt eine Entscheidung über die Busbuchten herbeizuführen. Die Beratung über das Musterblatt könne man hingegen auf die Sitzung des 11.9.2024 verschieben.
Frau Nabert-Mumm fragt bezüglich der Wartehallen nach, ob im Zuge der Umgestaltung auch Mülleimer installiert würden. Zahlreiche Haltestellen hätten bislang keine Behältnisse.
Frau Funke bestätigt, dass bei neuen Haltestellen immer auch ein Abfallbehälter eingeplant werde.
Herr König begrüßt die neue Klassifizierung der Wartehallen. Man müsse aber auch die bestehenden Haltestellen an die gegebene Situation anpassen. Der Wartebereich in der Stadtmitte sei beispielsweise nicht auf die Zahl der dort verkehrenden Menschen ausgelegt. Ein Unterstand werde derzeit nur durch die Duldung der anliegenden Geschäfte sichergestellt.
Bezüglich der Form der Haltestellen gebe es noch Gesprächsbedarf. Das Ziel müsse es sein, möglichst viele Standorte als Kap auszubauen. Die in der Vorlage genannten Gründe zur Beibehaltung von Haltebuchten seien nicht nachvollziehbar. Man wolle den LKW-Verkehr nicht beschleunigen und dafür auf die präferierten Haltestellenformen verzichten. Lediglich vereinzelte Punkte wie der Loxbaum stellten Ausnahmen dar. Weiterhin sei es nicht sinnvoll, gläserne Dächer auf Wartehallen zu installieren. Vielmehr wolle man eine Beschattung erreichen, welche auch durch Fördermittel unterstützt werde.
Herr Sporbeck merkt an, dass die Begründung zum Bau einer Busbucht an der Pieperstr. (stadtauswärts) nicht nachvollziehbar sei. Die Platzierung der Abfallcontainer in der Buswende sei zu kritisieren. Hinsichtlich der Feithstr. weist er auf die Aussage Herrn Keunes im Rahmen der Ringvorlesung "Verkehrswende in der Stadt – aber wie?“ hin, nach der die Reduzierung auf zwei Spuren geprüft werde. Im Falle der Umsetzung dieser Planung seien Haltebuchten auf der Strecke sinnvoll, im gegenteiligen Falle nicht. Er wünsche sich, die nach den aufgestellten Standards geplanten Haltestellen mit Kap zu beschließen und diejenigen mit Haltebucht erneut zu beraten.
Er ergänzt, dass hinsichtlich der Barrierefreiheit auch europäische Normen existierten. Er bitte die Verwaltung darum zu prüfen, ob die „TSI PRM“ Gesetzeskraft für den Busverkehr in Deutschland habe. Gegebenenfalls folge die DIN 18040-3 bereits dieser Norm.
Herr Staat teilt seine Erfahrungen mit Kollegen anderer Kommunen mit, welche überwiegend Bahnsteighöhen von 16 cm nutzten. Teilweise würden auch höhere Steine getestet, bei welchen wiederum ein größerer Abstand zum Bus in Kauf genommen werden müsse.
Bezüglich der Haltebucht am Emsterfeld (stadtauswärts) teilt er mit, dass diese in Voraussicht einer möglichen Bebauung im Bereich der Wendeschleife erhalten bleiben sollte. Stadteinwärts habe man mit einigen Linien künstlich herbeigeführte Standzeiten, um die korrekte Taktung zu gewährleisten. An der Pieperstr. stelle das Aufeinandertreffen des Busses mit dem Müllfahrzeug ein Problem dar. Man riskiere durch den Umbau Verzögerungen.
Herr König merkt in Bezug auf die Pieperstr. an, dass nur wenige Linien die dortige Bucht benutzten. Sinnvoller sei es, die Container-Leerungszeiten mit der HEB abzustimmen und die gewünschte Kaphaltestelle umzusetzen.
Herr Meier ergänzt, dass die angesprochene Planung am Emsterfeld mit einem neuen Einzelhandelsstandort einhergehe. Die Errichtung eines neuen Standortes mache ggf. die Bebauung der bisherigen Stellplatzanlage möglich. Diese sei aber auch ein geeigneter Ort für eine Mobilstation, an welcher Fahrradabstellflächen, Carsharing-Angebote sowie ein Taxistand neben der Bushaltestelle platziert werden könnten. Stadteinwärts müsse man den Verkehr bedenken, welcher sich bis in die Kreuzung staue.
Herr Voigt hebt hervor, man müsse in der heutigen Sitzung eine Beschlussfassung herbeiführen und dürfe nicht die Verwaltung ausbremsen. Dennoch seien die angeführten Aspekte ernstzunehmende Anliegen. Er bittet Herrn Staat und Frau Funke, diejenigen Haltestellen, an denen eine Haltebucht essentiell sei, mitzuteilen.
Herr Staat teilt mit, dass man auf die angesprochene Bucht an der Pieperstraße am ehesten verzichten könne.
Frau Funke erläutert, dass die vorgelegte Liste in Zusammenarbeit mit der HST und dem WBH im Rahmen von gemeinsamen Befahrungen entstanden sei. Gründe für die Beibehaltung von Haltebuchten könnten Lage an Kreuzungsbereichen sowie generelle Belange der HST sein. Bei der Haltestelle Rundturnhalle in Haspe käme zudem eine konkurrierende Radverkehrsmaßnahme in Zukunft in die Argumentation. Im Einzelfall könne der UKM aber alternativ entscheiden und die Verwaltung mit erneuter Prüfung beauftragen.
Herr Ludwig regt an, die Sitzung zu unterbrechen und einen mehrheitsfähigen Beschlussvorschlag herbeizuführen.
Das Gremium stimmt dem Vorschlag zu, die Sitzung wird für zehn Minuten unterbrochen.
Herr Voigt trägt einen geänderten Beschlussvorschlag vor.
Herr Ludwig bringt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
1. Der UKM nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt das Ausbauprogramm mit der Spezifikation, dass bis auf die Haltepunkte Emsterfeld (stadteinwärts), Pieperstraße (stadtauswärts), Helfe Mitte (stadteinwärts) und Rundturnhalle (beide Richtungen) alle dargestellten Standorte als Kaphaltestellen ausgebaut werden.
2. Die Verwaltung prüft, ob das Musterblatt zum Bau von barrierefreien Haltepunkten der DIN 18040-3 entspricht.
3. Die Verwaltung prüft, ob die TSI PRM (Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität bezüglich der Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems der Union für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität) auf den Ausbau von barrierefreien Haltepunkten anzuwenden ist.
Die Ergebnisse der Prüfungen stellt die Verwaltung zur nächsten Sitzung des UKM vor.
Anlagen zur Vorlage
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