07.05.2024 - 6.3.1 Sachstand und weiteres Vorgehen Ebene II - hier...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Keune verweist auf die bereits im Rat angekündigten Maßnahmen hinsichtlich der „Ebene II“. Man stehe in engem Austausch mit der Bezirksregierung sowie dem Umwelt- und Verkehrsministerium, welche sehr genau und besorgt auf die Situation in Hagen schauten.

Herr Dahlhaus stellt anhand einer Präsentation [dem Protokoll als Anlage beigefügt] die Schadensbilder der Altenhagener Brücke, „Ebene II“, sowie das weitere Vorgehen vor.

Herr Schmidt chte wissen, ob die Sanierung aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen werde. Zudem fragt er nach, wer diese Beurteilung aus welchen Gründen vorgenommen habe.

Herr Dahlhaus antwortet, die Inhalte der Präsentation stammten alle aus dem Gutachten. Das Bauwerk weise zahlreiche Probleme aus, darunter seien die Spannungsrisskorrosion, die beschädigten Lager sowie eine schlechte Betonqualität zu nennen. Eine langfristige Rettung der Brücke sei daher wirtschaftlich nicht sinnvoll.

Herr Kahrau fragt bezüglich der in der Ergänzungsvorlage angekündigten Höhenbegrenzung, ob Alternativen wie eine Blitzanlage diskutiert würden. Ferner möchte er wissen, ob sich aufgrund der neuesten Entwicklungen Prioritäten hinsichtlich anderer Baumaßnahmen verschöben.

Herr Keune teilt mit, man habe nach wie vor im Fachbereich 60 sowie beim WBH unbesetzte Stellen. Die angespannte Personalsituation werde nicht zwangsläufig unmittelbare Auswirkungen auf andere Vorhaben haben, jedoch mit Sicherheit mittelbare.

Zunächst habe man in Abstimmung mit der Feuerwehr festgelegt, dass sämtliche Rettungsfahrzeuge die Höhenbegrenzung passieren könnten. Die Bezirksregierung fordere jedoch eine schnelle und wirksame Höhenbegrenzung, um eine weitergehende Sperrung der Brücke für PKW, damit auch für Rettungsfahrzeuge, zu vermeiden. Über eine Blitzanlage habe man nachgedacht, jedoch seien Einnahmen und Abschreckung im Gegensatz zur dringlichen baulichen Durchfahrtssperre keine Ziele.

Herr Georgechte wissen, welche Fläche der Brücke von der Spannungsrisskorrosion betroffen sei. Des Weiteren fragt er nach, ob und in welcher Form kurzfristige Stützmaßnahmen vorgenommen werden könnten, um ein Kollabieren des Bauwerks zu verhindern und den PKW-Verkehr in den nächsten Jahren zu gewährleisten.

Herr Dahlhaushrt aus, die Spannungsrisse konzentrierten sich derzeit auf den Abfahrtsarm in Richtung Eckesey. Da die Gefahr der Spannungsrisskorrosion pro Stahlcharge angenommen wird, müsse man entsprechend viele Proben entnehmen, um diese zu beurteilen. Aus fachlicher Sicht gebe es keinen Grund zur Annahme, dass das Bauwerk zeitnah kollabieren könne und gestützt werden müsse. Wichtig sei vor allem das Ankündigungsverhalten. Derzeit seien die Risse lediglich 0,2 Millimeter groß, ab einer Erweiterung auf mehrere Millimeter müsse man zunächst über weitere Verkehrssperrungen nachdenken.

Herr Bifulco ergänzt, eine erweiterte Umleitungsplanung sei derzeit in Abstimmung, allerdings noch nicht präsentationsreif. Ziel sei es, eine effektive, effiziente und sinnvolle Umleitungsbeschilderung zu entwickeln. Der Fokus liege dabei darauf, zu verhindern, dass schwere Fahrzeuge über die Ebene II führen. Einerseits werde das Verkehrszeichen 253 (Verbot für LKW) durch das Verkehrszeichen 262 (Verbot für Fahrzeuge mit tatsächlicher Masse von 3,5t oder mehr) ausgetauscht. Andererseits werde die Durchfahrt baulich verhindert. Die Höhenbegrenzung müsse mit der Feuerwehr sowie der Bezirksregierung abgestimmt werden. Das Bestreben sei es, Rettungswagen weiterhin verkehren zu lassen und die zulässige Durchfahrtshöhe auf ca. 3,30 Meter bis 3,50 Meter zu begrenzen. Diese bauliche Änderung werde man zunächst für die Fahrtrichtung Stadtmitte vornehmen, da der zeitliche Druck für jene LKW-Fahrer, welche die vorgesehene Umleitung über die Bahnhofshinterfahrung missachteten, die Ebene II zu nutzen, hoch sei. Falls Beobachtungen eine anhaltende Missachtung des Durchfahrtverbots in Fahrtrichtung Eckesey zeigen sollten, müsse man auch dort eine bauliche Höhenbegrenzung errichten. Die Einhrung einer Blitzanlage nehme zu viel Zeit in Anspruch, während derer auch schwere Fahrzeuge die Ebene II beführen.

Herr Keune weist darauf hin, dass im Falle der Sperrung der Ebene II für den PKW-Verkehr eine Abrissplanung vorbereitet sein müsse. Im Zuge dessen und unabhängig von der Zeitplanung für die Sanierung der Eckeseyer Brücke werde man an einer Ersatzlösung für den Verkehrsfluss arbeiten. Dies setze voraus, dass man das für einen späteren Zeitpunkt eingeplante Gutachten zur Notwendigkeit der Ebene II vorziehen müsse. Man arbeite bereits an der Bereitstellung der Mittel. Nach der Sommerpause werde man die Auswirkungen auf weitere Maßnahmen wie die Erneuerung der Fuhrparkbrücke darstellen. Derzeit hätten die akuten Maßnahmen Vorrang vor strategischen Planungen. Die Baumaßnahme an der Fuhrparkbrücke werde allerdings weiterhin höchste Priorität haben.

Herr König erinnert an die Ausführungen im Ausschuss vor sieben Jahren, nach welcher die Ebene II durch den Bau eines Kreisverkehrs obsolet werden könne. Auch in weiteren Ausschüssen sei in der Folge ein Konzept eingefordert worden. Nun müsse man konkrete Lösungen finden, insbesondere für die Verkehrsführung. Die in der Ergänzungsvorlage angedachte Streckenführung von der Wehringhauser Straße über den Bergischen Ring führe zu einem stehenden LKW-Verkehr an der Simon-Cohen-Brücke. Durch die Sperrung der Volmetalbrücke müsse der Verkehr durch Eilpe fahren, ebenso seien die Finanzamtsschlucht, das Wasserlose Tal und die Rembergstraße derzeit keine Optionen. Dennoch würden diese Strecken aufgrund des starken Aufkommens derzeit rechtswidrig genutzt. Er stelle den Antrag, dass mit der Bezirksregierung vereinbart werden solle, die Finanzamtsschlucht in Richtung Emilienplatz für eine Übergangszeit für den LKW-Verkehr freizugeben. Zudem sei eine intensivere Beschäftigung der Politik mit der Thematik notwendig. Es sei sinnvoll, ein politisches Begleitgremium wie einen Arbeitskreis zu bilden, welcher aus den Mitgliedern des UKM sowie des SBW gespeist werden könne.

Herr Keune unterstreicht seine schon 2019 bestehende Haltung, dass eine Beauftragung eines Gutachtens vor fünf Jahren nicht sinnvoll gewesen re. Eine Verkehrsuntersuchung sei aufgrund dynamischer Verhältnisse stets möglichst nah an jenem Zeitpunkt durchzuführen an dem sie gebraucht werde. Man sei zeitlich noch nicht im Verzug, da eine Rückbaukonzeption deutlich mehr Zeit in Anspruch nehme als das Verkehrsgutachten.

Bezüglich des politischen Begleitgremiums erinnert er an die verwaltungsseitige Haltung, dass es keine nichtöffentlichen Arbeitskreise geben solle. Man könne außerplanmäßige und detaillierte Vorstellungen der Maßnahmen anbieten. Die Arbeit selbst müsse bei der Verwaltung bleiben, wenngleich die Berichtspflicht weitergelebt werde.

Herr Bifulco ergänzt bezüglich des Gutachtens aus dem Jahre 2019, dass dieses von einer nutzbaren Rampe von der Körnerstraße auf die B54 ausgegangen sei. Diese sei jedoch seit mehreren Jahren gesperrt und werde zukünftig entwidmet. Die Volmetalstraße werde derzeit von Straßen.NRW umgebaut. Eine Vereinbarung mit der Bezirksregierung über die Freigabe der Finanzamtsschlucht könne nicht vor der Fertigstellung der B54 getroffen werden und trage so nicht zur Verbesserung der Situation bei.

Herr Könighrt aus, dass die LKW-Fahrer die B54 bereits vor der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht genutzttten und stattdessen die Rembergstraße als Alternative wählten. Eine baldige Freigabe unter der Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h rde dies verstärken, zumal eine Kontrolle der Rembergstraße und des Wasserlosen Tals nicht gewährleistet werden könne.

ckgreifend auf die Stellungnahme Herrn Keunes merkt er an, dass die Geschäftsordnung die Bildung von Arbeitskreisen ausdrücklich zulasse. Dies müsse die Öffentlichkeit nicht ausschließen, da in jeder Ausschusssitzung Bericht erstattet werde.

Herr Keune merkt an, man wolle sich nicht gegen die Öffnung der Finanzamtsschlucht für LKW-Verkehre sperren. Jedoch sei eine kurzfristige Vereinbarung mit der Bezirksregierung unwahrscheinlich. Durch die Verbesserung der Luftwerte in der Finanzamtsschlucht könne man gewisse Einschränkungen wie die Sperrung der zweiten Linksabbiegerspur, gegebenenfalls aufheben. An dieser Stelle sei zudem eine Grundsatzentscheidung darüber nötig, ob man die Spur baulich endgültig einziehe, um ein visuell verbessertes Erscheinungsbild herzustellen. Unabhängig von der Sperrung der Volmetalstraße solle man in Gespräche mit der Bezirksregierung eintreten.

Herr Klepper verweist auf eine Anfrage der CDU-Fraktion bezüglich der zweiten Linksabbiegespur. Man habe seitens der Stadt mitgeteilt, dass die Schadstoffgrenzen in Kürze weiter abgesenkt würden und eine Freigabe der Spur daher nicht möglich sei. Er unterstütze den Vorschlag Herrn Königs, die Finanzamtsschlucht nach Absprache mit der Bezirksregierung einseitig zu öffnen, da die effektivste Vermeidung von Schadstoff aus der Begrenzung der zurückgelegten Fahrtstrecken resultiere.

Herr Schmidt erinnert an die Prognose der Verwaltung, dass der Wandel der Mobilität zu schadstoffarmen Verbrennern sowie Elektrofahrzeugen zur Entspannung der Situation am Finanzamthre. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation unterstütze er das Vorhaben, Gespräche mit der Bezirksregierung aufzunehmen.

Herr König trägt zwei die Verkehrsführung und das politische Begleitgremium betreffende Sachanträge vor.

Herr Keune erwidert, dass der Antrag der SPD im SBW anders laute. Er möchte wissen, ob je Ausschuss ein Unterausschuss gebildet werden solle oder ein gemeinsamer.

Herr König erklärt, es habe in der Vergangenheit einen gemeinsamen Unterausschuss bezüglich des ÖPNV gegeben, dieses Vorgehen solle man nun auch verfolgen.

Herr Ludwigsst über den die Verkehrsführung betreffenden Sachantrag abstimmen.

Herr George weist auf den Unterscheid zwischen den Konstrukten Arbeitskreis und Unterausschuss hin. Man müsse vor der Abstimmung entscheiden, was konkret gewollt sei.

Herr Ludwiggt hinzu, man könne dies noch rechtlich klären lassen.

Herr König erwidert, seine Absicht ziele auf einen Unterausschuss ab. Falls dies rechtlich nicht möglich sei, könne der Rat einen Unterausschuss aus den Mitgliedern von UKM und SBW bilden.

Herr Ludwigsst über den das politische Begleitgremium betreffenden Sachantrag abstimmen.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

1.)

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit der Bezirksregierung aufzunehmen, um eine temporäre Umleitung des LKW-Verkehrs während der Sperrung der Altenhagener Brücke,Ebene II, durch die Finanzamtsschlucht in Richtung Emilienplatz zu ermöglichen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

3

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

2

1

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

 

 

1

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

2

Enthaltungen:

2

 

 

2.)

 

Der UKM beschließt, aufgrund der Brückensanierungsaufgaben sowie der damit zusammenhängenden Verkehrs- und Stadtplanungen einen thematisch entsprechenden Unterausschuss aus Mitgliedern des UKM und des SBW zu installieren.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

3

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

 

 

1

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

 

 

1

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

2

 

Reduzieren

Anlagen