20.03.2024 - 6.8 Bebauungsplan Nr. 1/15 (664) Wohnbebauung Am Qu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Beilein erinnert an die Beratungen der Vorlage im SBW und dort offen gebliebene Fragen. Im Zuge der Baureifmachung seien zwölf Bäume zu fällen und man könne nun die Begründung dafür abgeben. Das Gutachten zur Geländemodellierung sehe im Bereich des Sportlerheims, in dem mehrere Bauvorhaben und die Anbindung der Erschließungsstraße  vorgesehen seien, Auf- bzw. Abtragungen von Boden vor. Trotz der Zielvorgabe, möglichst viel Gehölz zu erhalten, seien diese Fällungen notwendig.

 

Herr Kahrau fragt nach, ob die im Bebauungsplan festgesetzten Bepflanzungen auf privatem Grund regelmäßig kontrolliert würden.

 

Herr Beilein führt aus, es gebe keine systematische Nachverfolgung der Auflagen. Man kontrolliere im Rahmen der Schlussabnahme, ob die Bäume stünden. Eine längerfristige nachträgliche Verfolgung geschehe nur sporadisch.

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a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Anpassung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/15 (664) Wohnbebauung Am Quambusch Verfahren nach § 13a BauGB und beauftragt die Verwaltung, den Plan einschließlich der Begründung vom 14.02.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 14.02.2024 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/15 (664) Wohnbebauung Am Quambusch Verfahren nach § 13a BauGB liegt im Stadtbezirk Haspe, in der Gemarkung Westerbauer, Flur 5 und umfasst die Flurstücke 611, 894 (teilw.), 959 und 960. Nördlich entlang des Plangebietes verläuft die Straße Am Quambusch.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen. Der Bebauungsplanentwurf im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

chster Verfahrensschritt

 

Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet und die öffentliche Auslegung sollen nach dem Ratsbeschluss durchgeführt werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage