06.02.2024 - 6.6 Nachtrag zum Ausbau Radweg Bahnhofstraße

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kahrau würdigt die Umsetzung des Ausbaus Radweg Bahnhofstr. als gelungen. Die geplante Fällung des Baumes sei allerdings problematisch. Innerhalb der Mittelungen über zu fällende Bäume habe man kein Mitspracherecht. Auch in der vorliegenden Beschlussvorlage sei die ersatzlose Fällung des Baumes geplant. Aufgrund dessen trägt er einen die mögliche Erhaltung oder Umpflanzung betreffenden Ergänzungsantrag vor. Man hätte sich bereits bei der Planung und Beantragung der Fördergelder mit der Finanzierung einer Umpflanzung beschäftigen sollen. Eventuell wären die Fördermittel entsprechend um diese Kosten erhöht worden.

Die Route aus der Bahnhofstraße auf den vorhandenen Radweg des Graf-von-Galen-Wegs ermögliche durch ein zusätzliches Lichtsignal für Fahrradfahrer ein problemloses Verkehren ohne den Fußgängerweg zu nutzen und die Umplanungen einzubeziehen.

Frau Selter merkt an, dass die in Rede stehenden Bäume sowohl optisch als auch funktional vorteilhaft platziert seien. Sie leiteten die Fußgänger, welche an der Stelle regelmäßig ungeordnet die Straße überquerten, zielgerichtet über die Ampel. Auch die bei Fällung des Baumes entstehende Aufstellfläche für Fahrradfahrer würde vom verkehrenden Publikum voraussichtlich nicht beachtet. Sie halte es dafür sinnvoll, den Aufstellbereich vor dem Baum einzurichten und den Radverkehr bei Grünschaltung der Ampel an diesem vorbeizuführen. Im Naturschutzbeirat sei ein Ortstermin angeregt worden, den man auch als UKM befürworten solle.

Frau Funke weist darauf hin, dass die Radwegeführung am Graf-von-Galen-Ring ein expliziter Beschluss der BV-Mitte gewesen sei. Es sei der Wunsch formuliert worden, den zur Diskussion stehenden Bereich mit in den Förderantrag aufzunehmen. Die Planung sei schließlich in mehreren Vorlagen beschlossen worden. Es sei nicht explizit auf den Baum hingewiesen worden, jedoch sei ersichtlich gewesen, wo sich die Abstellfläche befinden werde. Es habe im Vorfeld alternative Prüfungen gegeben. So sei eine Radwegeführung, welche ohne die Fällung des Baumes auskomme, bei der Bezirksregierung eingereicht, allerdings abgelehnt worden. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung müsse der Radweg über den Fußgängerüberweg führen.

Hintergrund sei es, eine Zugänglichkeit vom Radweg Bahnhofstraße zum Bahnhof zu gewährleisten. In Zuge dessen müssten Radfahrer auch den Graf-von-Galen-Weg überqueren können. In der zunächst geplanten Radwegeführung sei der Verkehr nach links auf den neuen Überweg geführt worden. Dies sei nicht möglich, da dadurch ein Gegenstrom zur Fahrtrichtung erzeugt würde. Daher müsse man den Weg Richtung Fußgängerüberweg führen. Nach gültigen Richtlinien sei es nicht gestattet, die abbiegenden Radfahrer auf der vorhandenen geradeaus verlaufenden Spur warten zu lassen. Vielmehr müsse in solchen Fällen eine Aufstellfläche abseits des Radweges errichtet werden. Eine Umsetzung des Baumes sei in Zusammenarbeit mit dem WBH und dem Umweltamt geprüft worden. Aufgrund des Alters und des Umsetzungshorizontes sei dies nicht möglich. Sie weise darauf hin, dass es sich um eine bereits bewilligte Fördermaßnahme handele, die zeitnah umgesetzt werden müsse. Die Fällung sei lediglich noch bis Ende des Monats Februar möglich. Weiter folgende Diskussionen und Ortstermine würden den Beginn der Maßnahme und die Finanzierung des Fördergebers gefährden.

Herr Reh möchte wissen, ob eine Kompensationsmaßnahme für den zu fällenden Baum geplant sei.

Frau Funke erwidert, dass aufgrund des geringen Stammumfangs keine Kompensation erforderlich und eingeplant sei.

Herr Ludwig merkt an, dass der Baum gerade aufgrund seines geringen Stammumfanges geeignet dafür sei, ihn umzupflanzen.

Frau Funke weist auf die ihr vorliegenden Informationen der Fachbereiche hin. Eine Umpflanzung habe eine Vorlaufzeit von mehreren Jahren und habe so kein Teil der Planungen sein können.

Herr Ludwig unterbricht die Sitzung auf Wunsch mehrerer Mitglieder für drei Minuten und zieht sich zu einer Beratung unter den betreffenden Fraktionen zurück.

Herr Borchert erinnert an ein in der Vergangenheit am Tücking installiertes, nicht in der StVO vorgesehenes, Verkehrsschild. Er frage sich, ob das im Rahmen des Radwegeausbaus eingeplante Schild „Linksabbieger rechts einordnen“ zulässig sei.

Frau Funke teilt mit, dass die Beschilderung mit der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt sei. Zudem sei sie auch die Behörde, die die Beschilderung überprüfe.

Herr Voigt trägt einen die mögliche Umpflanzung sowie eine alternativ verpflichtende Neupflanzung betreffenden Zusatz zum Beschlussvorschlag vor.

Herr Ludwig lässt über den erweiterten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

[Stellungnahme des WBH und des Fachbereiches Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen: "Bezugnehmend auf den Beschluss Beschluss des UKM zur Vorlage 1050/2023 "Nachtrag Bahnhofstraße" fand eine erneute Alternativenprüfung statt.

Als Ergebnis gilt es an der Planung festzuhalten. Eine alternative Führung des Radverkehrs wurde von der Bezirksregierung im Rahmen des Förderantrags abgelehnt.

Durch die den Radverkehr betreffenden Richtlinien und Empfehlungen ist die Ausführungsform eines Aufstellstreifens zum Linksabbiegen vorgegeben, sodass keine Abweichungen möglich sind.Eine erneute Anfrage beim WBH zur möglichen Umpflanzung des Baumes verlief, wie auch in der Sitzung bereits erläutert, negativ. Die Argumentation des WBH und der Stadtverwaltung ist nachfolgend aufgeführt:

Grundlage für die Großbaumverpflanzung ist die ZTV-Großbaumverpflanzung – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für das Verpflanzen von Großbäumen und Großsträuchern 2005, nachfolgende Regelungen sind Bestandteil des Regelwerkes. Grundsätzlich ist eine Großbaumverpflanzung nur dann sinnvoll, wenn die Verpflanzfähigkeit und die Verpflanzwürdigkeit gegeben sind.

Großbäume können auf drei unterschiedliche Arten verpflanzt werden. Die geläufigste Art ist die Verpflanzung mit Spezialgroßbaumverpflanzmaschinen (z.B. Rundspatenmaschine). Die zweite Möglichkeit ist die Verpflanzung mit Sicherung des Ballens durch technische Maßnahmen z.B. durch Pflanzrahmen, Draht-, Ketten-, Kistenballen oder Verpflanzkorb) und Transport durch ein anderes Fahrzeug. Bei der Sicherung des Ballens erfolgt aus einer seitlich angelegten Baugrube die technische Sicherung i.d.R. durch einen mechanischen Vortrieb. Die dritte Möglichkeit ist eine Sonderform und wirkt sich nachteilig auf den Anwuchserfolg aus. Hierbei wird kein Ballen hergestellt und gesichert. Der Baum wird lediglich mit einem Erdkern entnommen.

Für die Verpflanzung ist frühzeitig ein Schacht auszubilden. Bei einem regelkonformen Ballendurchmesser von 250cm wird in die angrenzenden asphaltierten und gepflasterten Verkehrsflächen eingegriffen. Außerdem verlaufen in dem Bereich eine 1KV Leitung, eine Gashochdruckleitung, eine Gasniederdruckleitung und eine Wasserleitung Niederdruck. Das vollmechanisierte Arbeitsverfahren mittels Rundspatenmaschine ist damit nicht anwendbar.

Bei der Verpflanzung wird um den künftigen Ballen ein mindestens 20cm breiter Graben ausgehoben. Der Außenrand bildet dabei den späteren Ballenrand. Die Größe des zukünftigen Ballens ist abhängig vom Stammdurchmesser des zu verpflanzenden Baumes.

Für die Verpflanzung wird eine Vorbereitungszeit von etwa 3 Jahren benötigt. Diese kann nicht eingehalten werden. Eine Verpflanzung geht mit reinen Kosten von etwa 10.000 € und zusätzlich 3.000€ für die Anwuchspflege einher. Die Anwuchspflege beträgt nach Regelwerk 5 Jahre, bei 20 Bewässerungsgängen/Jahr und 200-400 Litern eingebrachtem Wasser/Bewässerungsgang.

Eine Prüfung der Verpflanzfähigkeit nach Regelwerk sieht die grundsätzliche Möglichkeit bei entsprechendem Zeitfenster vor. Hemmend ist anzumerken, dass lediglich eine eingeschränkte Verpflanzungsfähigkeit vorliegt, da der Zustand/die Vitalität stagnierend sind. Die Prüfung der Verpflanzwürdigkeit nach Regelwerk sieht eine Ausgleichspflanzung mit einer vollständigen Funktionserfüllung vor.

Anhand der Ausführungen wird ersichtlich, dass eine kurzfristige Verpflanzung im Rahmen der Maßnahme weder zeitlich noch wirtschaftlich möglich ist. Zudem wird der beschriebene Graben von 2,50m, welcher sich auf die bestehenden Pflaster- und Asphaltflächen erstreckt, aufgrund der Verkehrssicherung, der Förderschädlichkeit und der Unvereinbarkeit mit den Zielen der Planung kritisch gesehen.

Bezugnehmend auf die beschränkte Verpflanzungsfähigkeit und der beschränkten Verpflanzungswürdigkeit ist auf Basis der anfänglichen Beschreibung einer sinnvollen Großbaumverpflanzung von einer Verpflanzung des Baumes abzusehen. Der Kosten- / Nutzen-Faktor steht dem ebenfalls entgegen, da eine Neupflanzung einen deutlich geringeren monetären Wert (2.050,00 € gegen ca. 13.000,00 €) bei gleichzeitig einer identischen vollständigen Funktionserfüllung mit sich bringt.

Auf Grundlage der beschriebenen Faktoren ist eine Verpflanzung kurzfristig nicht möglich und nicht sinnvoll. Eine Fällung kann demnach weiterhin am 14.02.2024 erfolgen. Bezüglich einer Ausgleichspflanzung konnte dem WBH eine Fläche im direkten Umfeld vorgeschlagen werden (https://maps.app.goo.gl/8758fqBXMwfCDctU9), welche der WBH mit einer Eignung bestätigte.“]

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Mitte, der Naturschutzbeirat und der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität nehmen den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den zur llung vorgesehenen Baum zu erhalten. Die vorgesehene Radwegeplanung sollte neu gedacht werden. Dabei ist auch die Umpflanzung des Baumes im Bahnhofsbereich eine Option. Falls diese Maßnahmen nicht möglich sind, wird die Verwaltung beauftragt, eine Ersatzpflanzung im räumlichen Bereich des Bahnhofs vornehmen zu lassen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage