06.02.2024 - 6.10 Bebauungsplan Nr. 1/24 (716) Gewerbegebiet Nahm...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.10
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 06.02.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:11
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jendrik Hoppmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/24 (716) Gewerbegebiet Nahmertal Werk IV gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/24 (716) Gewerbegebiet Nahmertal Werk IV liegt im Stadtbezirk Hohenlimburg in der gleichnamigen Gemarkung Hohenlimburg. Er schließt im Norden die Straße Nimmertal, im Westen die Obernahmerstraße, im Süden die Straße Nahmerbach und im Osten den Hobräcker Weg mit ein. Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Hohenlimburg, Flur 29, Flurstücke 10, 26, 27, 31, 32, 224, 228, 269, 304, 310 - 317, 320, 323, 326, 358 - 370 und 379 vollständig sowie teilweise die Flurstücke 337, 388, 420 und 422. Ein kleiner Teilbereich der Obernahmerstraße befindet sich in Flur 28, Flurstück 269.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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263,4 kB
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