06.02.2024 - 6.8 Bebauungsplan Nr. 1/20 (696) Einzelhandel Fleye...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr König möchte wissen, wann das Verfahren abgeschlossen sei und der Bau beginnen könne.

Herr Beilein teilt mit, durch den Satzungsbeschluss sei der Bebauungsplan rechtskräftig aufgestellt. Es könne ab sofort ein Bauantrag gestellt werden.

Herr König fragt nach, ob der Regionalplan bereits geändert worden sei.

Herr Beilein entgegnet, dass dieser keine Rolle spiele. Man ändere im Tagesordnungspunkt 6.9 (Vorlage 1060/2023) den Flächennutzungsplan parallel mit. Der Grundstückseigentümer bzw. Betreiber des Supermarktes könne umgehend eine Vergrößerung beantragen.

 

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Beschluss:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 1/20 (696) Einzelhandel Fleyer Straße-Feithstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 20.11.2023 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt und sie ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/20 (696) Einzelhandel Fleyer Straße-Feithstraße liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Halden, Flur 1 und umfasst die Flurstücke 215, 408, 409, 410, 451, 453 (tlw.), 471, 476, 489, 490, 491, 542.

 

Das Plangebiet wird durch die Fleyer Straße und die Feithstraße sowie im Süden durch den städtischen Grünzug (Geschützter Landschaftsbestandteil Feuchtgebiet Loxbaum) begrenzt. Im weiteren Verlauf nach Süden erstreckt sich das Wohngebiet Hochschul- bzw. Fleyer Viertel.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

 

Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Das Bebauungsplanverfahren ist damit abgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage