06.02.2024 - 6.3 Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2024/2025

Beschluss:
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Wortprotokoll

Frau Knüppel trägt die folgenden Fragen bezüglich der im Haushaltsplanentwurf vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen vor:

 

1. Bedeutet Maßnahmen-Nr. 24_VB2.001 (HVG Adventsverkehr), dass der kostenlose Adventsverkehr eingestellt wird oder wird die HVG diesen ohne städtische Zuschüsse fortführen?

 

2. War der bisherige Ansatz bezüglich Ersatzvornahmen im Bereich Abfallwirtschaft und Bodenschutz zu hoch angesetzt oder soll es künftig weniger Ersatzvornahmen geben? Welche Konsequenzen für den Naturschutz werden bei Umsetzung der Maßnahme erwartet (Maßnahmen-Nr. 24_69.003)?

 

3. Was verbirgt sich hinter der Ausgabenkürzung für Gewässerproben? Warum wurden diese nicht bereits vorher gekürzt bzw. wurden die Proben jetzt für verzichtbar gehalten? Welche Umweltrisiken könnten durch den Wegfall entstehen (Maßnahmen-Nr. 24_69.005)?

 

4. Wie entstehen derart exakte Summen, obwohl die Ausgestaltung konkreter Maßnahmen noch erfolgt? Wird eine konkrete Maßnahmenbeschreibung bis zur Verabschiedung des Haushalts vorliegen (Maßnahmen-Nr. 24_69.007)?

 

5. Welche Konsequenzen hat die Maßnahme der Aufwandsreduzierung bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens durch den Wirtschaftsbetrieb Hagen und warum wird sie als vertretbar angesehen (Maßnahmen-Nr. 24_60.004)?

 

6. Welche Konsequenzen hat die Maßnahme der Aufwandsreduzierung bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens durch den Wirtschaftsbetrieb Hagen und warum wird sie als vertretbar angesehen? Geht damit eine Ausdünnung der Grünschnittintervalle oder Ähnliches einher (Maßnahmen-Nr. 24_60.006)?

 

Zu 1.:

 

Herr Neuhäuser führt aus, dass die Maßnahme wegfalle. Die HVG habe zuletzt eine zusätzliche Finanzierung für den Adventsverkehr bekommen und man könne nicht davon ausgehen, dass sie diese aus ihren eigenen Mitteln kompensieren könne. Der Oberbürgermeister habe in der Vergangenheit bereits angekündigt, die Regelung aus Konsolidierungsgründen nicht mehr fortführen zu können. Zudem sei der Bedarf bei den Bürgern nach einem zusätzlichen Angebot aufgrund der gestiegenen Versorgung mit Fahrkarten weniger stark ausgeprägt.

 

Zu 2.:

 

Frau Thurn skizziert, der Ansatz für Ersatzvornahmen sei in der Vergangenheit von 10.000 € auf 20.000 € erhöht worden. Diese Mittel seien allerdings nicht genutzt worden, sodass sie im Haushaltsplan gestrichen worden seien. Im Falle nötiger Ersatzvornahmen müsse man konkret prüfen, welche Mittel dafür genutzt werden könnten.

 

 

 

 

Zu 3.:

 

Frau Thurn erklärt, bis 2020 seien routinemäßig Gewässerproben genommen worden. Das Monitoring nach der Wasserwarmrichtlinie führe an gleicher Stelle allerdings ebenfalls Beprobungen durch. Daher habe man die routinemäßigen Untersuchungen eingestellt und führe lediglich anlassbezogene Proben durch. Die bis 2020 für Routineproben geplanten Mittel in Höhe von 10.000 € seien kontinuierlich nicht ausgeschöpft worden und folglich ein Teil der möglichen Konsolidierungsmaßnahmen. In den vergangenen Jahren habe Fachbereich 69 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wie Ölbindemittel bestellt. Dies geschehe mittlerweile durch die Feuerwehr, sodass die Mittel zu streichen seien.

 

Zu 4.:

 

Herr Neuhäuser antwortet, die Liste der Konsolidierungsmaßnahmen habe zwei Funktionen. Zum einen für die politische Beratung, zum anderen zur Zielformulierung gegenüber der Bezirksregierung. Den Fachbereichen sei eine Sachkostenkürzung von fünf Prozent vorgegeben worden. Im Falle bereits konkretisierter Maßnahmen seien diese in der Liste aufgeführt. Bezüglich der Maßnahmen-Nr. 24_69.007 sei bis zur Summe von fünf Prozent ein „Platzhalter“ bis zur Konkretisierung eingetragen worden.

 

Zu 5. Und 6.:

 

Herr Neuhäuser fasst zu Fragen 5 und 6 zusammen, in den letzten Jahren habe es eine Ausweitung des WBH-Budgets in den angesprochenen Positionen gegeben. Nach Analyse der Ist-Zahlen sei deutlich geworden, dass die erhöhten Mittel nicht ausgeschöpft worden seien. Eine zusätzliche Kürzung des Budgets sei kein Teil der Planungen.

 

Herr Borchert regt an, man solle den auf der städtischen Homepage verlinkten Haushaltsplan entsprechend seinem Entwurfstatus umbenennen. Er betont, dass im Haushaltsplanentwurf auf Ziel- und Kennzeichennennung verzichtet werde. Die bislang gesetzten Kennzahlen besäßen in der gewählten Form nur eine geringe Steuerungsfunktion. Dennoch solle man sich an die KommHVO halten und in einzelnen Teilplänen Kennzahlen aufführen. Er bittet um die Auflistung aller Ziele und Kennzahlen im UKM, um deren Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Unter Umständen müsse geklärt werden, wie man anhand der Systematik eine Steuerung konkret vornehmen und Ziele operationalisieren könne.

 

Zudem möchte er wissen, was die Sach- und Personalkosteneinsparungen konkret bedeuteten. Fraglich sei, ob alle Stellen im Bereich Umwelt nicht nachbesetzt werden könnten oder es Ausnahmen gäbe, um die Aufgabenausführung zu gewährleisten.

 

Anschließend stellt Herr Borchert folgende die Teilpläne betreffenden Rückfragen:

 

1. Warum ist der bisherige Ansatz für Erstattungen vom Bund für LKW-Mautbeteiligungen in Höhe von 400.000 € in den Haushaltsplanungen 2024/2025 nicht enthalten?

 

2. Welche Auswirkungen hat die Reduktion des Ansatzes für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von einer Million Euro im Bereich Infrastruktur, insbesondere der Straßenbeleuchtung? Sind Auflösungen von Rückstellungen geplant? Muss in Zukunft mit weniger beleuchteten Bereichen oder geringerem Ausbau von Beleuchtung gerechnet werden?

 

3. Warum ist der Ansatz für die Maßnahme 5000336 („Bushaltestellen“) für 2024/2025 auf 0 € gesetzt? Ist dies der Haushaltssystematik geschuldet, sodass die Mittel an anderer Stelle eingestellt sind?

 

4. Warum sind bezüglich der Maßnahme 5000578 („Bushaltestelle Sparkasse“) lediglich Mittel für die Fahrbahnerneuerung eingeplant, entgegen der Beschlusslage, nach der die Beschattung der Wartehallen angestrebt wird? Wird dies nachgeholt oder wird der Zeitplan inklusive erforderlicher Anträge auf nach 2025 erweitert?

 

5. Wird der Politik die Möglichkeit gegeben bezüglich der Maßnahme 5000585 („Untere Fleyer Str.“), welche auf dem Radwegekonzept basiert, eine Einzelentscheidung zu treffen?

 

6. Welche Lichtsignalanlagen sind unter der Maßnahme 5000801 („ÖPNV (LSA)“) unter dem Ansatz von je 150.000 € in 2024 und 2025 subsumiert? Wie realistisch ist die Verausgabung dieser Mittel sowie die Umsetzung der Vorrangschaltungen in diesem Zeitraum?

 

7. Was verbirgt sich hinter den infrastrukturellen Maßnahmen, welche aus der ÖPNV-Pauschale (5000406) finanziert werden sollen? Werden dazu Einzelbeschlüsse im UKM gefasst?

 

8. Welche konkreten Maßnahmen stehen hinter den geplanten Ansätzen bezüglich Maßnahme 5000812 („Ischelandpark“)?

 

9. Aus welchen Mitteln erfolgen die Kompensationen für die Unterhaltung der Hundewiesen analog Maßnahme 5000813 („Hundewiesen“)?

 

10. Wo sind die geplanten Standorte der Trinkwasserbrunnen (5.800161) und wann werden diese errichtet?

 

11. Sind die in den Planungsjahren (HSK) 2024 bis 2028 aufgeführten 95.200 € bezüglich des Adventsverkehrs jene Einsparungen, die dadurch resultieren, dass sie nicht mehr eingeplant werden?

 

12. Mit welchen Auszahlungen wird hinsichtlich der Maßnahmen 5000757 („Steckersolargeräte“) sowie 5000770 („Photovoltaikanlagen“) in den einzelnen Haushaltsjahren gerechnet?

 

13. Wie stellt sich die perspektivische Entwicklung bei den Abfallgebühren dar und welche Ziele wurden dabei gesetzt?

 

 

 

Herr Neuhäuser merkt an, dass keine anderen Ziele und Kennzahlen als im letzten Haushaltsplan verwendet worden seien. Die Personalkostenkürzungen sollten verwaltungsweit flächendeckend durch Wiederbesetzungssperren von sechs Monaten realisiert werden. Im Verwaltungsvorstand würden an Stellen sachlicher Dringlichkeit einzelne Beschlüsse gefasst. Durch dieses Vorgehen werde versucht, die Personalkostensteigerung in Höhe von 30 Millionen Euro abzufedern.

 

Die fachlich geplanten Maßnahmen seien weiter umsetzbar. Hinsichtlich der ÖPNV Pauschale seien Ermächtigungsübertragungen gebildet worden, sodass die Mittel auch in den Folgejahren zur Verfügung stünden. Die im Haushaltsplanentwurf aufgelisteten HSK-Maßnahmen seien inhaltlich eingeplant und die Ansätze entsprechend um die Summen gekürzt worden. Auch die angesprochenen 95.200 € des Adventsverkehrs seien demnach bereits berücksichtigt.

 

Aufgrund des zeitlichen Ablaufs hätten die neuen, am 14.12.2023 beschlossenen, Abfallgebühren keine Berücksichtigung mehr in dem Haushaltsplanungsentwurf gefunden. Über die Veränderungsliste müssten die aktualisierten Abfall-, Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren korrigiert werden. Perspektivisch sei das Umweltamt thematisch involviert. Alles was politisch gewollt und Teil der Abfallgebühr sein soll, müsse refinanziert werden, da sie eine kostendeckende Gebühr darstelle.

 

Frau Funke teilt mit, dass die Mautgebühr nicht in der Verkehrsplanungsabteilung angemeldet werde und daher keine Aussage über den Ansatz getroffen werden könne. Der barrierefreie Ausbau der Haltestellen werde wie geplant kontinuierlich fortgeführt. Die Mittel seien angemeldet und ihr sei nicht bekannt, dass eine Änderung des Ausbauplans anstehe.

 

Bezüglich der Bushaltestelle Stadtmitte sei zunächst die Sanierung der Fahrbahn eingeplant. Die angesprochene Beschattung des Wartebereichs sei im Zusammenhang mit den Planungen der Mobilstationen zu sehen, zu welchem ein separater Tagesordnungspunkt folge. Es müsse zunächst eine Lösung gefunden werden, die anschließend erst angemeldet werden könne. Für die in Rede stehende Mobilstation Stadtmitte und die zugehörigen Beschattungsmaßnahmen werde Fachbereich 60 Fördermittel anmelden. Die üblich lange Vorlaufzeit müsse dabei berücksichtigt und die Mittel in den nächsten Haushalt eingebracht werden.

 

Die Frage nach der Maßnahme „Untere Fleyerstr.“ sei in der BV-Mitte bereits beantwortet worden. Es sei ein Teil des Radverkehrskonzeptes und unabhängig von der Maßnahme zu sehen, die innerhalb der Priorisierungsliste ÖPNV vorgesehen ist. Es ginge daher nicht um die Busspur vom Landgericht bis zur Badstraße, sondern um die Verbreiterung des Fuß- und Radweges in der Fleyer Straße. Hierzu müsse der untere Straßenabschnitt abgebunden und als Einbahnstraße geführt werden. Lediglich für den ÖPNV sei dieser dann noch durchlässig. Maßnahmen, die bislang im Haushalt eingeplant aber noch nicht beschlossen worden seien, werde man dem Ausschuss immer zunächst vorlegen.

 

Die Vorrangschaltungen ÖPNV seien in den Listen „Eng- und Problemstellen“ der Bezirke aufgeführt, aus denen wiederum die Prioritätenliste erstellt werde. Für diese Maßnahmen, welche in den nächsten zwei Jahren umgesetzt werden sollen, seien Mittel eingeplant worden. Ein Auftaktgespräch mit der Hagener Straßenbahn sei bereits in Planung. Ob alle Maßnahmen in diesem Zeitraum umgesetzt werden könnten, bleibe abzuwarten, sei aber das Ziel.

 

Frau Funke präzisiert zur ÖPNV-Pauschale, dass diese Mittel des VRR darstellten und sich auf jährlich ca. 100.000 € beliefen. Aus diesen nicht zweckgebundenen Mitteln ließen sich verschiedene kleinere Maßnahmen des ÖPNV bezahlen. Als laufendes Geschäft der Verwaltung sei nicht für jeden Posten, der aus der Pauschale bezahlt werde, ein Beschluss notwendig.

 

Herr Neuhäuser ergänzt hinsichtlich der Erstattungen vom Bund für LKW-Mautbeteiligungen, dass diese Mittel aufgrund der Betrauung beim WBH vereinnahmt würden.

 

Herr König beantragt 1. Lesung der Vorlage. Die Ausführungen zu den Einsparungen beim WBH hätten keine ausreichende Klarheit gebracht. Aufgrund dessen wünsche er sich die Einladung von Vertretern des WBH zur nächsten Sitzung der Haushaltsplanberatung. Es sei zu erklären, welche Auswirkungen die Kürzungen für den Grünbereich, die Straßenunterhaltung sowie den Ausbau von Straßen hätten.

 

Bezüglich der Personalkosteneinsparungen obliege die Hoheit dem Oberbürgermeister. Allerdings kritisiere er die mangelnde Information der Politik, da diese entsprechende Schwerpunkte setzen müsse. Der Verwaltungsvorstand habe teils andere Ansichten darüber, welche Stellen notwendig seien und entscheide besonders im schulischen Bereich regelmäßig anders als der Schulausschuss. Man müsse zumindest im nichtöffentlichen Teil des UKM über die Entscheidungen und Pläne hinsichtlich der Personalsituation informieren.

 

Herr Reh betont die Wichtigkeit der Tatsache, dass die Budgetreduktion des WBH bezüglich der Grünflächenpflege nicht zu Leistungskürzungen führe. Er begrüße den Vorschlag seitens Herrn König, Vertreter des WBH zur kommenden Sitzung einzuladen und sich dies deutlich bestätigen zu lassen.

 

Herr Kahrau möchte wissen, ob das ins Jahr 2026 verschobene Gutachten zum höherwertigen ÖPNV zum Doppelhaushalt 2026/2027 neu beschlossen werden müsse.

 

Herr Neuhäuser führt aus, es gebe eine Konsolidierungsmaßnahme ÖPNV. Ein Punkt dieser Maßnahme sei der Verzicht auf Prüfungs- und Beratungsaufwand. Daher sei auch das Gutachten grundsätzlich Teil des Konsolidierungsplans.

 

Herr Ludwig fragt nach, ob eine neue Beantragung notwendig sei oder automatisch einen Platz im Doppelhaushalt 2026/2027 finde.

 

Herr Neuhäuser erklärt, dass die mittelfristige Finanzplanung weitere Senkungen der Sachkosten vorsehe. Man habe aktuell ein jährliches zusätzliches Defizit von 20 Millionen Euro und komme nach derzeitiger Kalkulation erst im Jahre 2030 wieder in die Situation von 2023. Daher sei das Gutachten als Teil der Konsolidierung kein Teil der Haushaltsplanung. Um im nächsten Doppelhaushalt Berücksichtigung zu finden, bedürfe es eines neuen Antrags, in welchem die Prioritäten skizziert und die Kompensationen dargelegt würden.

 

Herr Köhler teilt mit, dass man für die Errichtung von Trinkwasserbrunnen Kostenermittlungen betrieben und Haushaltsmittel angemeldet habe. Diese seien ausreichend, um pro Jahr einen Trinkwasserbrunnen je Stadtbezirk aufzustellen. Im Falle eines dahingehend beschlossenen Haushaltsplans werde man in den Bezirksvertretungen eruieren, ob man passende Standorte eingeplant habe. In den Vorgesprächen sei man sich bislang einig gewesen. Parallel laufe gemäß der Weisung des Kämmerers die Prüfung einer Fremd- bzw. Alternativfinanzierung. Möglich sei zum einen eine Bundesförderung, mit dessen Hilfe ein Trinkwasserbrunnen in der Hagener Innenstadt realisierbar wäre. Zum anderen stehe zur Diskussion, inwieweit die Brunnen der Trinkwasserversorgung durch Mark-E zuzurechnen und damit gebührenfähig seien.

 

Herr König erinnert daran, dass der Oberbürgermeister in der Ratssitzung zur Beauftragung eines Gutachtens zum höherwertigen ÖPNV dafür geworben habe, aus Zeitgründen keine Fördermittel einzuwerben. Dies habe sich angesichts der prognostizierten Haushaltsplanentwürfe als falsch herausgestellt. Er fragt nach, an welcher Stelle Kompensationen für die Unterhaltung der geplanten Hundewiesen als freiwillige Leistung der Stadt definiert worden seien. Die Einführung der Wertstofftonne erhöhe die Gebührenzahlungen der Stadt, da sie als Gebührenträger entsprechend zahlen müsse. Sie sei ebenfalls eine freiwillige Leistung, weshalb auch hier nach der Kompensation der Aufwendungen gefragt werden müsse.

 

Herr Neuhäuser führt aus, der überwiegende Teil werde durch die Abfallgebühren kompensiert.

 

Herr König entgegnet, die Stadt zahle als Grundstückseigentümer ebenso Abfallgebühren und man führe diese Erhöhung freiwillig her.

 

Herr Neuhäuser erwidert bezüglich der Finanzierung der Hundewiesen, dass die Frage die Fachabteilung betrifft und erst zur nächsten Sitzung beantwortet werden könne.

 

Herr Klepper berichtet vom Vorgehen der CDU-Fraktion im Vorfeld der Sitzung. Man habe das Augenmerk hauptsächlich auf die Konsolidierungsmaßnahmen gelegt. Dabei sei aufgefallen, dass neben dem Gutachten zum höherwertigen ÖPNV auch die Maßnahme „Umsetzung eines Parkraummanagementkonzeptes“ ohne wissenschaftliche Betrachtung ausgeführt werde. Man werde der Konsolidierung zustimmen, doch man müsse dann akzeptieren, dass es keine Ausweitung von Parkflächen sowie Steigerung der Gebühren gebe. Er weist aufgrund des gestellten Antrags auf 1. Lesung auf die Notwendigkeit einer Sondersitzung des UKM vor dem HFA hin. Wünschenswert und vereinbart sei es gewesen, lediglich die Bereiche, in denen es keine klaren Mehrheiten gebe, in der laufenden Sitzung zu erörtern. Der politische Wille dazu sei allerdings nicht zu erkennen, weshalb man nicht gegen den Antrag auf 1. Lesung stimmen werde.

 

Herr Ludwig lässt zunächst über den Antrag und anschließend über den Terminvorschlag des 21.2.2024 um 17:30 Uhr abstimmen. Er bittet darum, die Fragen an die Verwaltung im Vorfeld der Sondersitzung einzureichen und bestätigt den Wunsch Herrn Königs nach Einladung des WBH.

 

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität empfiehlt dem Rat, den Doppelhaushalt 2024/2025 bezüglich der in der Anlage genannten Teilpläne zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig (bei Enthaltung von CDU und FDP) 1. Lesung sowie Weiterberatung in einer Sondersitzung am 21.02.24 um 17:30 Uhr beschlossen.

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

5

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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