21.03.2006 - 4.19 Widmung des Markplatzes "Springe"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.19
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 21.03.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und
Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV
NRW 1996 S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2004 (GV NRW S. 259),
die Widmung des Markplatzes “Springe”.
Die Verkehrsfläche umfasst Teile des Grundstücks Gemarkung Hagen Flur 35
Flurstück 217 sowie das Grundstück Gemarkung Hagen Flur 35 Flurstück 214.
Die Widmung wird auf den Fußgängerverkehr mit eingeschränktem Fahrverkehr
wie folgt beschränkt:
1.
Den
zugelassenen Markthändlern sowie den Beschickern von genehmigten
Veranstaltungen ist das Befahren an den festgesetzten Markt- bzw.
Veranstaltungsterminen gestattet. Die maximal zulässige Tonnage beträgt 16
Tonnen.
2.
Auf den im
Widmungsplan grün bzw. schraffiert dargestellten Bereichen ist
Kraftfahrzeugverkehr zugelassen.
Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer
Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW und wird der Straßenuntergruppe
gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW zugeordnet.
Die Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan gelb mit roter Umrandung dargestellt. Die für den Kraftfahrzeugverkehr zugelassenen Bereiche sind grün bzw. schraffiert dargestellt.
